Full text: Magazin der Gesetzgebung, besonders in den königl. preußischen Staaten (Bd. 2 (1782))

508 XL. Erklärung des Königs in Frankreich 
XL. 
Erklärung des Königs in Frankreich 
wegen Abschaffung der vorläufigen pein¬ 
lichen Fragen *). Gegeben in Versailles den 
24. Augustm. 1780, und beim Parlamente 
eingeschrieben den 5. Herbstm. darauf. 
(Ludewig rc. Die alten Ordnungen der Könige, 
unsrer Vorfahren, hatten immer den Gebrauch 
der peinlichen Fragen gegen einen Menschen angenom¬ 
men, der eines bewiesenen Verbrechens, auf welchem 
die Lebensstrafe stund, mit beträͤchtlichen, aber den¬ 
noch solchen Anzeigen angeklagt war, die nicht zurei¬ 
chend waren, einen Beweis auszumachen, auf wel¬ 
chen hin diese Strafe ihm auferlegt werden sollte. 
Durch den ersten Artikel des neunzehnten Titels der 
Verordnung vom Augustmonat d. J. 1670, sind alle 
Richter begewaltigt worden, diese peinliche Frage, die 
man die vorlaͤufige peinliche Frage, (Vorbereitungsfrage, 
question préparatoire) nannte, zu erkennen. Durch den 
zweiten Artikel sind sie sogar begewaltiget worden, zu 
verfüͤgen, daß, ungeachtet der Verurtheilung zu dieser 
peinlichen Frage, die Beweise in ihrer vollen Kraft 
fortbe= 
) S. Ephemer. der Menschh. 1780 St. 11. 
Volages 
Max-Planck-Institut für 
DFG 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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