Full text: Magazin der Gesetzgebung, besonders in den königl. preußischen Staaten (Bd. 2 (1782))

gegen die Katholiken in London. 
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und allen von dieser Religion die Waffen abgenom¬ 
men: Ferner wurde verordnet, daß alle Katholiken, 
die in London nicht zu Hause gehörten, diese Stadt 
innerhalb acht Tagen verlassen, sich nach ihren Wohn¬ 
öktern begeben, und sich nicht über fünf Meilen da¬ 
von entfernen sollten. Jedoch wurden davon die Be¬ 
dienten der verwittweten Königinn, die Gesandten 
und ihre ausländischen Bedienten, und einige Parti¬ 
kuliers, unter denen auch der berühmte St. Evre¬ 
mond war, wie auch die fremden Kaufleute, ausge¬ 
nommen. Diese Verordnung wurde nachmals von 
dem Prinzen bestätiget, und der Lord Mayor und die 
übrigen Obrigkeiten befehliget, in London, und einem 
Bezirk von zehn Meilen umher, Haus bei Haus die 
Namen der Katholiken darinn, ihren Stand und Ge¬ 
werbe, aufzuzeichnen, die Listen davon den Friedens¬ 
richtern einzuliefern, und alle die, welche jener Ver¬ 
ordnung nicht nachgekommen, in Verhaft nehmen zu 
lassen. Doch wurde dieses nicht so strenge befolget, 
und man war zufrieden, wenn die Katholiken nur ru¬ 
hig lebten. Wie aber Jakob von Irrland aus, wo 
er mit französischer Hülfe gelandet war, ein Manifest 
in England ausstreuen ließ, so wurde eine scharfe 
Haussuchung in und um London angestellet, und ver¬ 
schiedene Katholiken eingezogen. 
Da der Prinz von Oranien William, nebst seiner 
Gemahlinn Maria, noch in eben dem 1689sten Jahre 
den englischen Thron bestiegen hatte, so verlangte das 
Unterhaus in einer Adresse von ihm, daß alle Katho¬ 
liken von einigem Ansehen an sichere Orte gebracht, 
ihnen 
Gg 5 
Max-Planck-Institut für 
DFG 
europäische Rechtsgeschichte 
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