gegen die Katholiken in London.
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und allen von dieser Religion die Waffen abgenom¬
men: Ferner wurde verordnet, daß alle Katholiken,
die in London nicht zu Hause gehörten, diese Stadt
innerhalb acht Tagen verlassen, sich nach ihren Wohn¬
öktern begeben, und sich nicht über fünf Meilen da¬
von entfernen sollten. Jedoch wurden davon die Be¬
dienten der verwittweten Königinn, die Gesandten
und ihre ausländischen Bedienten, und einige Parti¬
kuliers, unter denen auch der berühmte St. Evre¬
mond war, wie auch die fremden Kaufleute, ausge¬
nommen. Diese Verordnung wurde nachmals von
dem Prinzen bestätiget, und der Lord Mayor und die
übrigen Obrigkeiten befehliget, in London, und einem
Bezirk von zehn Meilen umher, Haus bei Haus die
Namen der Katholiken darinn, ihren Stand und Ge¬
werbe, aufzuzeichnen, die Listen davon den Friedens¬
richtern einzuliefern, und alle die, welche jener Ver¬
ordnung nicht nachgekommen, in Verhaft nehmen zu
lassen. Doch wurde dieses nicht so strenge befolget,
und man war zufrieden, wenn die Katholiken nur ru¬
hig lebten. Wie aber Jakob von Irrland aus, wo
er mit französischer Hülfe gelandet war, ein Manifest
in England ausstreuen ließ, so wurde eine scharfe
Haussuchung in und um London angestellet, und ver¬
schiedene Katholiken eingezogen.
Da der Prinz von Oranien William, nebst seiner
Gemahlinn Maria, noch in eben dem 1689sten Jahre
den englischen Thron bestiegen hatte, so verlangte das
Unterhaus in einer Adresse von ihm, daß alle Katho¬
liken von einigem Ansehen an sichere Orte gebracht,
ihnen
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Max-Planck-Institut für
DFG
europäische Rechtsgeschichte
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