Kommentar über Beccar. Werk.
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lich verdammt zu werden, ein schriftliches Glau¬
bensbekenntniß auf, das er aber hernach nicht un¬
terschreiben wollte. Der Rath in Genf rief die
Geistlichen zusammen, um ihre Meinungen zu hö¬
ren, was man mit diesem Unglücklichen anzufangen
habe. Die kleinere Anzahl derselben meinte, er
verdiente Mitleiden, man müßte sein Gehirn in
Ordnung bringen, — nicht aber ihn strafen. Die
größere Anzahl glaubte, daß er verbrannt werden
müßte, — und er ward auch verbrannt. Dies
geschah im Jahr 1652. Es gehören hundert Jahre
Vernunft und Tugend dazu, um ein solches Urtheil
wieder gut zu machen.
VIII.
Geschichte des Simon Morin.
Jas tragische Ende des Simon Morin ist eben so
schrecklich, wie das Ende des Antonius. Mit¬
ten unter den Feierlichkeiten eines glänzenden Ho¬
fes, — unter Liebeshändeln und Vergnügungen, ge¬
rade zu der Zeit, da die Frechheit aufs höchste gestie¬
gen war, wurde dieser Unglückliche im Jahr 1633 in
Paris verbrannt. Er war verrückt, glaubte Vi¬
sionen zu haben, und trieb seine Narrheit so weit,
daß er sich für einen Gesandten Gottes ausgab, und
mit Jesu Christo einen Leib zu haben glaubte.
Das
Vorage:
Max-Planck-Institut für
DFG
europäische Rechtsgeschichte