Full text: Magazin der Gesetzgebung, besonders in den königl. preußischen Staaten (Bd. 2 (1782))

Kommentar über Beccar. Werk. 
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lich verdammt zu werden, ein schriftliches Glau¬ 
bensbekenntniß auf, das er aber hernach nicht un¬ 
terschreiben wollte. Der Rath in Genf rief die 
Geistlichen zusammen, um ihre Meinungen zu hö¬ 
ren, was man mit diesem Unglücklichen anzufangen 
habe. Die kleinere Anzahl derselben meinte, er 
verdiente Mitleiden, man müßte sein Gehirn in 
Ordnung bringen, — nicht aber ihn strafen. Die 
größere Anzahl glaubte, daß er verbrannt werden 
müßte, — und er ward auch verbrannt. Dies 
geschah im Jahr 1652. Es gehören hundert Jahre 
Vernunft und Tugend dazu, um ein solches Urtheil 
wieder gut zu machen. 
VIII. 
Geschichte des Simon Morin. 
Jas tragische Ende des Simon Morin ist eben so 
schrecklich, wie das Ende des Antonius. Mit¬ 
ten unter den Feierlichkeiten eines glänzenden Ho¬ 
fes, — unter Liebeshändeln und Vergnügungen, ge¬ 
rade zu der Zeit, da die Frechheit aufs höchste gestie¬ 
gen war, wurde dieser Unglückliche im Jahr 1633 in 
Paris verbrannt. Er war verrückt, glaubte Vi¬ 
sionen zu haben, und trieb seine Narrheit so weit, 
daß er sich für einen Gesandten Gottes ausgab, und 
mit Jesu Christo einen Leib zu haben glaubte. 
Das 
Vorage: 
Max-Planck-Institut für 
DFG 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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