Full text: Gemeinnüzige juristische Beobachtungen und Rechtsfälle (Bd. 2 (1777))

246 Ein Fall einer Schenk. bey Gelegenh. rc. 
Gemeinnüzige juristische 
keiten ein, und sind in diesem Betracht nicht 
schuldig, die Schulden ihres verstorbnen Bru¬ 
Beobachtungen 
ders, von dem sie nie etwas hoffen konnten, 
und 
zu bezahlen. Diese Effekten, die ihr Bruder 
einst als ein Eigenthum besaß, und die nach 
Rechtsfälle. 
dessen Tod ihnen eingehändigt wurden, hat 
an 
ten sie der Freygebigkeit des Grafen, der sie 
Von den Verfassern 
den Gläubigern gleichsam abgekauft, und ih 
der neuesten juristischen Literatur. 
nen im eigentlichen Verstand geschenkt hatte, 
zu verdanken; daher mußte auch gesprochen 
werden, daß die gegen Johann und Christoph 
angebrachte Klage nicht Statt habe. 
4 4 
Zweeter Band. 
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Frankfurt und Leipzig, 
Jn der Felßeckerischen Buchhandlung. 177 7 
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Max-Planck-Institut für 
lechtsgeschichte
	        
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