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Schluß der Schrift:
Rechtliches Bedenken uͤber einige Landschaftliche Be¬
schwerden der Hochgraͤflich-Reußischen Herrschaft Gera, im
Namen der Goͤttingischen Juristen-Facultaͤt, abgefasset von
Johann Stephan Pütter, Königl. Großbritan. Churfürstl.
Braunschweig-Lüneburgischen geheimen Justitz-Rath und
ordentlichen Lehrer des Staats-Rechts zu Goͤttingen,
im April 1773.
(
n Erörterung der Landes=Beschwerden vom 15. Nov. 1689.
art. 10. in gedachtem Convolute sub A. p. 574. „ Wan=
„ nenhero, und da Jhro Hochgräfl. Gnaden bey Ein=
„ bringung vorfallender Kriegssteuern Dero Landschaft bisher je=
„ derzeit Communication thun lassen, dieselbe zu Abhörung und
„ Justification der hieruͤber gefuͤhrten, auch Land= und Trank¬
„ Steuer-Rechnungen gezogen, mit ihren habenden Erinne¬
„rungen sie sattsam gehoͤret, auch damit fernerweit unveraͤn¬
„ derlich zu contribuiren erboͤthig ist, Sie dargegen des sichern un¬
„ gezweifelten Vertrauens leben, es werde die Ritterschaft hiermit
„ vergnügt seyn, und ein mehreres zu begehren von selbsten abstehen.,
3) Jm Landtagsabschiede vom 12. Dec. 1695. in gedachtem
Convolute p. 663. „Auch wollen gnädige Herrschaften lassen gesche=
„hen, daß zu der Abnahme der Steuer-Rechnungen, ingleichen
„ wenn die Kriegssteuer in jeder Herrschaft ausgeschrieben — ge¬
„wisse Personen aus der Ritterschaft allemal gezogen werden.
II. Bandes II. Stück.
„ Nicht
Max-Planck-Institut für
uropäische Rechtsgeschicht¬