Full text: Sammlung der neuesten Merkwürdigkeiten welche in das deutsche sowohl allgemeine als besondere Staatsrecht einschlagen (Bd. 2 = St. 1-12 (1776))

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Schluß der Schrift: 
An Ihrs Römisch=Kayserl. auch in Germanien 
und zu Jerusalem Königl. Majestät allerunterthänigste 
pflichtmaͤßig vermuͤßigte Criminal-Anzeige und Bitte, wie 
darinn. In Sachen des Freyherrn Samuel Friedrich von 
Gültlingen, des Herzogthums Würtemberg Erbkämmerer, 
wider die Reichsritterschaft in Schwaben Orts am Kocher 
und Konsorten, Landfriedebruch, Mord und Raub auf 
dem Wildenhof, betreffend. Mit Anlagen von Num. 1. 
bis 28. incl. Exhibirt bey höchstpreisl. Kayserl. Reichs= 
hofrath den 3. Decemb. 1773. 
§. 55. 
Joch genug von dieser fürchterlichen Geschichte, welcher man 
nur noch beyfuͤgen muß: daß ausser denen in Mutter¬ 
leibe verungluͤckten Kindern, 6. Menschen, theils waͤh¬ 
rend diesem Blutbade auf dem Platz todt geblieben, theils kurz 
darauf, an ihren Wunden, verstorben sind, und daß der Werth 
desjenigen, was dem Frhrn. von Guͤltlingen, dabey geraubt, zerschla¬ 
gen und verdorben worden ist, wie er solches in einer bey dem Kay¬ 
serl. und Reichs Kammergericht uͤbergebenen Designatione Spoliorum, 
nach dem allergeringsten Anschlage, angegeben hat, um solche all¬ 
stündlich beschwören zu kennen, sich über 7000. fl. belaufe. 
II., Bandes VI. Stück. 
§. 56. 
55 
Max-Planck-Institut für 
DF 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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