Full text: Sammlung der neuesten Merkwürdigkeiten welche in das deutsche sowohl allgemeine als besondere Staatsrecht einschlagen (Bd. 2 = St. 1-12 (1776))

ser keinen Verzug leidenden Sache mehreren Eifer, als bishero 
beschehen, bezeigen, und befehleten ihr dahero wiederholt aller= 
gnadigst, daß sie sammt und sonders den impetrantischen Ma¬ 
gistrat der Reichsstadt Nürnberg wider die impetratische Beein¬ 
trachtigungen auf deren Anzeige in seinem Besiz, sumtibus partis 
impetratae, ohne weiteres, Manu forti, schüzen solle: als worüber 
Jhro Kaiserl. Majest. seiner Zeit die allerunterthänigste Be¬ 
folgungs=Anzeige allergnädigst gewärtigten. So viel aber 
5) Die übrigen in dicto Exhibito de præsentato 19. Maji anni 
currentis angezeigte in deßen Beylagen sub Litt L. L. & M. M. 
bemerkten facta betrift, hat das ad hane Causam gestellte Ge, 
such nicht statt, sondern würde Pars impetrans derowegen ad 
Causam, sub Rubro Nürnberg Reichsstadt contra den Herrn 
Marggrafen zu Brandenburg=Culmbach und Onolzbach Man- 
dati, die executivische Beyziehung der Nurnbergischen Unter¬ 
thanen zu denen bey jenseitigen Weg-Reparaturen auferlegten 
Frohnen betref. anrufen, auch das wider die Fürstlich-Bay¬ 
reuthische Regierung in Exhibito de præs: 22. Maji anpi curren- 
tis angezeigte Factum in separato vorbringen, so ergehet auch di߬ 
falls rechtlicher Bescheid. 
6) Communicentur hinc inde die beyderseits eingebrachten Mandata 
procuratoria alteris Exemplaribus apud acta retentis. 
Johann Georg Reizer. 
Num. 6. 
Reichs=Hofraths=Conclusum, 
Martis 27. Jun. 1775. 
leichs=Hofraths lurisdiction, in specie die von den N. O. Wech¬ 
sel=Gericht über Joh. Heinr. Reinhard sich angemaßte luris- 
diction betref. 
1)Pe¬ 
Max-Planck-Institut für 
europäisel 
Rechtsgeschichte
	        
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