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wahrnehmen sollte, bey Kaiserl. Majest, die behörige Anzeige zu
machen hätte.
3) Communicetur das Impetratische Mandatum procuratorium impe¬
tranti, altero Exemplari apud acta retento.
Num. 18.
Reichs=Hofraths=Conclusum,
Sabathi-9. Septembr. 1775.
Besuiter=Orden, in specie die zu Augsburg entstandene Collisionen=
und die in des P. Hensels Händen befindliche Papiere und Effec=
ten betreffend.
Publicatur Resolutio Caesarea.
Kaiserliche Majestät haben auf gehorsamsten Reichs=Hofraths=
Gutachten dahin allergnädigst resolviret.
1) Ponantur die von dem Herrn Churfürsten zu Trier, als Bischof=
fen zu Augsburg, und dem dasigen Catholischen Magistrats=An=
theil erstattete allerunterthaͤnigste Berichte, de praes. 9. Decembr.
1774. ad acta.
2) Rescribatur Commissioni Caesarea:
Nachdem Kaiserliche Majestät die von der O. O. Regierung
zu Freyburg dem P. Hensel gegebene Inhibition bereits durch die
Behörde einziehen zu lassen allergnädigst geruhet: so habe nun=
mehro Commissio die bey dem P. Hensel befindliche den beeden
Bayerischen und Oberteutschen ehemaligen Jesuiter=Provinzen ge=
hörige Papiere, Capital=Briefe, Gelder, und Effecten, ferner, in so
weit es etwa, der an sie bereits ergangenen Verordnung gemaß,
noch nicht geschehen, zu consigniren, dieses Verzeichniß, auch die
Original-Briefe selbsten, und andere zur Sache gehörige Rech=
nungen
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Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte