Volltext : Archiv des Criminalrechts (Bd. 7 = St. 1/4 (1807))

und  geistigen  Charakters  des  Menschen.
chen  Ausbildung  keine  Gelegenheit  hat,  und  daß
selbst  der  Gebildete,  diese  Herrschaft  über  sich  selbst,
meistentheils  nur  auf  den  Zeitraum  einschränkt,
welchen  er  der  guten  Gesellschaft  widmet;  daß  er
sich  aber  außer  dieser  Zeit  oft  durch  die  wildesten
Ausbrüche  seiner  Leidenschaft  für  den  Zwang  schadlos -
  hält,  welchen  er  sich  zu  gewissen  Stunden  aufgelegt -
  hat.
In  jeglichem  Falle  ist  jedoch  der  Unterschied
des  physischen  und  geistigen  Charakters  des  Menschen -
  für  den  Gesetzgeber  wichtig.  Vergebens  wird
er  Uebeln  entgegen  kämpfen,  welche  ihm  das  Clima
und  die  physische  Beschaffenheit  der  Nation  entgegensetzt; -
  aber  so  weit  der  Geist  der  Nation  durch
die  Umstände  gebildet  wird,  wird  es  ihm  oft  gelingen, -
  die  gewünschten  Umstände  herbey  zuführen.
Schädliche  Nationalvorurtheile  wird  er  oft  glücklich -
  unterdrücken,  der  bloßen  Verwöhnung  bessere
Gewohnheiten  entgegensetzen,  und  sogar  den  Leichtsinn -
  des  Volks  mit  Beyhülfe  wichtiger  Begebenheiten -
  bezügeln  können.
Ueberhaupt  wird  der  Unterschied  zwischen  dem
physischen  und  geistigen  Charakter  des  Menschen,
manches  Räthsel  auflösen;  es  wird  sich  nun  erklären -
  lassen,  warum  das  Clima  so  verschiedenartig
zu  wirken  scheint,  und  selbst  die  Gallische  Schädellehre -
  wird  uns  weniger  in  Verlegenheit  setzen.
Was
o
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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