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Ergebniß der Criminalstatistik :c.
rest 9 Monate; 6 bis 9 Monate betrug er in 20, 3 bis
6 Monate in 23, 1 bis 3 Monate in 25, und unter
einem Monat in 22 Fällen." Da nur gegen Inculpaten,
die schwerer Verbrechen angeschuldigt sind, ein Sicherungs=
arrest erkannt wird, so kann man aus den obigen Angaben
auf die beiläufige Dauer der Criminalprozesse nach dem deut=
schen Verfahren schließen. — Man würde ungerecht seyn,
wenn man verkennen wollte, daß das achtungswürdige
Streben nach Gründlichkeit, z. B. um den Thatbestand her=
zustellen, über welchen man in Frankreich oft leichtsinnig
hinwegschlüpft, die längere Dauer deutscher Untersuchun¬
gen erklärt; aber eben so gewiß ist auch, daß nach den
oben angegebenen Berechnungen schon in der Einrichtung
des französischen Verfahrens und im Princip der Mündlich=
keit, das die Relationen beschwerlich macht, ein Grund
der Beschleunigung der Urtheilsfällung liegt. Möchten
diese Bemerkungen die Veranlassung zu genaueren statisti=
schen Untersuchungen geben!
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Halle, gedruckt in der Gebauerschen Buchdruckerei.
Vorage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin