Full text: Archiv des Criminalrechts (N.F. Jg. 1834 (1834))

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Ergebniß der Criminalstatistik :c. 
rest 9 Monate; 6 bis 9 Monate betrug er in 20, 3 bis 
6 Monate in 23, 1 bis 3 Monate in 25, und unter 
einem Monat in 22 Fällen." Da nur gegen Inculpaten, 
die schwerer Verbrechen angeschuldigt sind, ein Sicherungs= 
arrest erkannt wird, so kann man aus den obigen Angaben 
auf die beiläufige Dauer der Criminalprozesse nach dem deut= 
schen Verfahren schließen. — Man würde ungerecht seyn, 
wenn man verkennen wollte, daß das achtungswürdige 
Streben nach Gründlichkeit, z. B. um den Thatbestand her= 
zustellen, über welchen man in Frankreich oft leichtsinnig 
hinwegschlüpft, die längere Dauer deutscher Untersuchun¬ 
gen erklärt; aber eben so gewiß ist auch, daß nach den 
oben angegebenen Berechnungen schon in der Einrichtung 
des französischen Verfahrens und im Princip der Mündlich= 
keit, das die Relationen beschwerlich macht, ein Grund 
der Beschleunigung der Urtheilsfällung liegt. Möchten 
diese Bemerkungen die Veranlassung zu genaueren statisti= 
schen Untersuchungen geben! 
9206 
Halle, gedruckt in der Gebauerschen Buchdruckerei. 
Vorage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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