über die Dauer der Untersuchungen.
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Untersuchung an bis zum Urtheil." In einem Kindesmords¬
falle dauerte die Untersuchung 5 Monate und 2 Wochen,
und 11 Monate verflossen vom Schlusse der Untersuchung
bis zum Urtheil. Eine Untersuchung wegen Diebstahls
durch Einsteigen dauerte 8 Monate, und 2 Monate verflos=
sen wieder vor derselben. In 3 Fällen lagen die bereits ge¬
schlossenen Akten 5 Monate, in einem Diebstahlsfalle 7, in
mehreren 4 Monate zur Entscheidung dem urtheilenden Ge=
richte vor. Im Jahre 1831.) kommt eine Untersuchung
wegen Rechnungsuntreue vor, die 25 Monate dauerte,
4 Monate und 3 Wochen lagen die geschlossenen Akten bei
dem urtheilenden Gerichte. In zwei Diebstahlsunter¬
suchungen dauerte die Untersuchung 7 Monate. In einem
Falle wegen Vergiftung verflossen 10 Monate, bis über
die geschlossenen Akten geurtheilt war; in mehreren Töd¬
tungsfällen *) verflossen 8 Monate von dem Schlusse der
Untersuchung bis zum Urtheile; 6 Monate verflossen häu¬
sig, und 2 Monate bildeten die Regel.: Für die Dauer der
Untersuchungen in Meklenburg liefert eine handschriftlich
mitgetheilte Tabelle einige Materialien, die einen Maa߬
stab gewähren. Diese Tabelle giebt die Dauer der Siche=
rungsarreste in 115. Fällen an.In einem Falle (Raub)
dauerte der Sicherungsarrest 1 Jahr und 9 Monate; in
drei Fällen (Diebstahl und Versuch des Raubs) 1 Jahr
und 6 Monate; in 4 Fällen (Todtschlag im Raufhandel,
Kindesmord und 2 Pferdediebstähle) 1 Jahr und 3 Mo=
nate; in 7 Fällen 1 Jahr; in 10 Fällen dauerte der Ar¬
8) Uebersicht S. 45.
9) Warum in Fällen, wo die Untersuchung wegen Tödtung,
Kindesmord u. s. w. geführt wurde, so lange dauert und die
Akten so lange bei dem Obergerichte liegen, erklärt sich wohl
daraus, daß in solchen Fällen die ärztliche Begutachtung, da
man häufig mit dem ersten Gutachten nicht zufrieden seyn kann,
viele Zeit fordert und die Akten lange bei den Medicinalbehörden
liegen.
Ss 2
Vorage
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Max-Planck-Institut für
zu Berlin