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Ueber die Strafbarkeit des Duells rc.
Das am 29. Januar 1845 erlassene Urtheil des bay¬
rischen Cassationshofes") pflichtet der obigen Erörterung
in allen Punkten bei. Das Urtheil des Appellationsge¬
richtes wurde sonach wegen Verletzung der Art. 295. 296.
304. 309. 310. 311. des Strafgesetzbuchs und wegen Ueber=
indem
schreitung der Amtsbefugniß dieses Gerichtes, -
es auf den Grund einer, als zulässiges Beweismittel gesetz=
lich nicht anerkannten angeblichen Notorietät die Anord¬
nung einer Untersuchung im gesetzlichen Wege unterlas¬
sen, — im Interesse des Gesetzes cassirt.
19) Amts= und Jntelligenz=Blatt für die Pfalz Nr. 11.
Volage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin
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