Full text: Archiv des Criminalrechts (N.F. Jg. 1845 (1845))

332 Gegenwärtiger Zustand der Gesetzgebung rc. 
sche*), gehören einer älteren Zeit an, in welcher die Ab¬ 
schreckungstheorie die Strafdrohungen erzeugte, wo daher 
die Richter von einem besseren Gefühl geleitet sich drehen 
und wenden müssen, um den Widerspruch ihrer Straf= 
urtheile mit der öffentlichen Meinung einigermaßen zu be¬ 
seitigen, oder wo durch Gnade des Regenten nachgeholfen 
werden muß; in den meisten Ländern, z. B. im Königreich 
Sachsen (ebenso in Weimar, Altenburg, Meiningen), 
Würtemberg, Hannover, Braunschweig, Großherzog= 
thum Hessen, Baden, sind die Strafbestimmungen über 
Zweikampf mehr den Forderungen der Gerechtigkeit und 
Strafklugheit angepaßt. Im Königreich Baiern schweigt 
das Strafgesetzbuch über Duell; die Gerichte müssen in 
den wenigen Fällen, welche wegen eines unglücklichen 
Ausgangs zur gerichtlichen Verfolgung kommen, sich da¬ 
durch helfen, daß sie (möglichst mit Anwendung oft sehr 
kühner Unterscheidungen und mit Hülfe der Anwendung 
des Art. 106. des baier. Strafgesetzbuchs) die Handlung 
unter die Gesetze über Tödtung oder Verwundung subsu= 
Jn England besteht kein Strafgesetz über | | 
miren. 
Zweikampf; die englischen Juristen erklären die in dem 
Zweikampf verübte Tödtung für Mord; von Zeit zu Zeit 
fängt man in schweren Fällen eine gerichtliche Untersuchung 
an, die regelmäßig damit endigt, daß der Angeklagte von 
der Jury freigesprochen wird. Der berühmte vor der 
Pairskammer verhandelte Prozeß gegen Lord Cardignan 
hat dem Skandal die Krone aufgesetzt. Die Mehrzahl 
der besseren Schriftsteller Englands hält ein besonderes 
Strafgesetz über Duell für nothwendig. Jn Schottland 
besteht ein altes Strafgesetz (von 1600), das von Zeit zu 
Zeit hervorgesucht wird, und eine Strafverhandlung ver¬ 
2) Eine merkwürdige Sammlung von Rechtsfällen in Duellsachen 
in Mannkopff Jahrbücher der Criminalrechtspflege in 
Preußen. Berlin 1840. 1. Heft. S. 1— 120. 
Voage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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