Full text: Archiv des Criminalrechts (N.F. Jg. 1845 (1845))

294 Ueber den Entwurf eines Strafgesetzbuchs rc. 
wenngleich man dabei in der That andere Fälle vor 
Augen gehabt haben dürfte. Denn wenn z. B. A 
auf den B schießt um ihn zu tödten, trifft aber nicht 
ihn, sondern den dahinter stehenden C, den er gar 
nicht verletzen wollte, so ist dies ein von dem Jrrthum 
in der Person wesentlich verschiedener Fall, wobei die 
Tödtung des C als ein gar nicht in der Absicht des 
Thäters liegender Erfolg betrachtet werden muß. 
Vorage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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