Full text: Archiv des Criminalrechts (N.F. Jg. 1845 (1845))

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des deutschen Strafrechts. 
Einen Beitrag für die Kenntniß der Art und Weise, wie 
dieses geschehen ist, liefert das Correctorium in Nr. 13. 
(Hohbach a. a. O. S. 246.) Hieraus ersehen wir, wie 
ein Gotteslästerer durch Urtheil vom 25. September (mit¬ 
wochenn nach Mathei) 1510 mit der Strafe des Ruthen¬ 
aushauens, mit fünfjähriger Landesverweisung und mit 
Ausschwörung ewiger Urphede belegt wurde. 
Ein ganz eigenthümliches Interesse gewährt noch 
Nr. 12.“). Ein Unterthan des Bischofs zu Bamberg hatte 
an verschiedenen Personen und namentlich an dem Truchseß 
und Hofmeister des Markgrafen von Brandenburg sich that= 
lich vergriffen. Der Truchseß erhob hierauf Klage vor den 
Bamberger Gerichten, und als diese den Beschuldigten ver= 
haften lassen wollten, leistete derselbe Widerstand, in Folge 
dessen er getödtet wurde. Allein jetzt entstand ein anderes 
Bedenken. Der gesetzlichen Vorschrift gemäß *) hatte der 
Ankläger, ohne an einen solchen Ausgang der Sache zu 
denken, die erforderlichen Proceßkosten vorgestreckt, und 
wie es scheint hatte auch das Gericht bereits ein definitives 
Erkenntniß hierüber erlassen. Dessen ungeachtet glaubte 
der Truchseß gegen dieses Erkenntniß remonstriren zu dür= 
fen, und weil ihm die Kosten zu hoch angesetzt schienen, 
wenigstens eine theilweise Rückerstattung verlangen zu kön= 
nen. Diesem Verlangen — sey es wegen der hohen Stel¬ 
lung des Petenten, sey es wegen der Schwägerschaft des= 
selben mit dem betreffenden Amtmanne — wurde in der 
That entsprochen, und durch Quittung vom 8. October 
(monntag nach Francisci) 1509 der richtige Empfang des 
remittirten Gelds bescheinigt. In dieser ganzen Sache 
94) Hehbach a. a. O. S. 236. glaubte auch dieses Stück, „da 
es lediglich kein Jnteresse darbot, weglassen zu durfen. 
95) Bamb. H. G. O. Art. 253. „Item so aber ein frembder 
ancleger einen vbeltetter in vnsern halßgerichten rechtuertigen 
wölt oder wurde, der solt das thun on kosten und schaden vn= 
ser und der vnsern | 
Vorage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin 
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