Full text: Archiv des Criminalrechts (N.F. Jg. 1853 (1853))

Hauptverhandlung hervorgetretener Thatsachen rc. 39 
sie ihn wegen seiner offenbaren körperlichen Schwächlichkeit nicht 
für den Urheber des Diebstahls, der allerdings nach den 
vorgelegenen Umständen nur mit großer Kraftanwendung 
ausgeführt sein konnte, halten können, dagegen eine Frage 
wegen Partiererei nicht gestellt worden sei. 
Man hat die französische Einrichtung wegen der mit 
ihr verbundenen complexité der Fragen und der oft nicht 
angenehmen Streitigkeiten zwischen Staatsanwalt und Ver¬ 
theidiger über dergleichen Zusatz= und Hülfsfragen getadelt?). 
Allein man darf andererseits nicht vergessen, daß man bei 
der Adoption der englischen Einrichtung auch unbedingt der 
Jury die Entscheidung über die Rechtsfrage einräumt, und 
ihr neben dem Ausspruche über die Existenz und Urheber¬ 
schaft der Handlung und die Willensrichtung des Thäters 
auch die Entscheidung über die rechtliche Subsumtion über¬ 
trägt, ohne daß man überdieß bei dem Mangel von Ent¬ 
scheidungsgründen zu erkennen im Stande ist, ob das Nicht¬ 
schuldig wegen Mangels an Ueberführungsbeweise oder we¬ 
gen abweichender Rechtsansichten ausgesprochen worden ist. 
Die englische Einrichtung war ferner mit dem Nachtheile 
verbunden, daß, wenn die Anklage nicht auch auf das ge¬ 
ringere Verbrechen gerichtet war (was nicht allenthalben 
zulässig), die Jury durch ihre Lossprechung den Angeklag¬ 
ten, welcher der schwereren Handlung nicht, wohl aber der 
geringeren schuldig war, von aller Strafe freiließ. Man 
hat nach und nach theils anfänglich durch die Praris in 
gewissen Fällen, theils später in ausgedehntem Maaße durch 
die Gesetzgebungs) den Geschwornen die Befugniß beige¬ 
legt, in den Fällen, in welchen nach ihrer Ansicht die in 
2) Vergl. noch neuerdings Mittermaier, das englische, schottische und 
nordamerikanische Strafverfahren. Erlangen, 1851. S. 448. 
Vergl. Mittermaier, a. a. O. S. 450. flg. in Verbind. mit dem 
Aufsatze in der Zeitschrift für ausländische Gesetzgebung. Bd. XXIII. 
Nr. 7. 
olage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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