XIII.
Die
strafrechtliche und disciplinarische Stellung
der
Staats= und Kirchendiener.
Von
Heffter.
(Fortsetzung des Aufsatzes Nr. II. und VI. im N. Archiv, Bo. XIII.)
1. Im Jahre 1833 unternahm der Verfasser des
gegenwärtigen Aufsatzes ziemlich wohl zuerst eine bis dahin
in der Literatur des Staats= und Strafrechts fehlende
übersichtliche Zusammenstellung der Grundsätze und Maximen,
wodurch in Deutschland die strafrechtliche und disciplina¬
rische Stellung der Staats= und Kirchendiener geregelt,
oder wornach dieselbe zu behandeln sei. Seitdem hat sich
die Staats=Praxis hinsichtlich dieses Gegenstandes theils
selbstständig weiter gestaltet, theils ist sie durch die Er¬
eignisse der letzten Jahre zu entschiedenen Schritten ge¬
drängt worden, so daß es nicht unpassend befunden werden
wird, wenn man es hier versucht, die frühere Abhand¬
lung aus der Gegenwart zu ergänzen.
Unter den bemerkenswerthesten Erscheinungen in der
Zeit seit 1833 möge vorab der Strafgesetzbücher gedacht
werden, welche während dem zu Stande gekommen sind
und auch auf die besonderen Verbrechen der hier in Rede
stehenden Personen einzugehen hatten. Einer Aufzählung
dieser Legislationen bedarf es aber hier nicht, da sich
e
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Max-Planck-Institut für
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