Full text: Neueste juristische Literatur (1781, St. 3 (1781))

des nos loix, par M. Servan. 551 
oder zween, ja von tausend Menschen. Hiezu 
wird eine solche Gewisheit erfordert, wordurch 
die ganze Gesellschaft, deren Mitglied der An= 
geschuldigte ist, überzeugt seyn muß Bei dem 
ursprünglichen Unterwerfungsvertrag kann man 
nicht annehmen, daß ein Mensch die Unklugheit 
gehabt habe, sein Leben dem Urtheil eines oder 
mehrern, ja nicht einmal tausender zu unterwer¬ 
fen; besonders, wenn er sie nicht einmal kennt. 
Folglich, nur von dem Urtheil aller, von der 
Gewisheit, die alle von der Schuld eines Ver¬ 
brechers haben, kann sein Glück, seine Ehre 
sein Leben abhangen. Ein solches Urtheil aber 
ist nicht unmöglich, ist kein Hirngespenst. Es 
liegt in dem Gerichte von Männern seines 
gleichen, die der Verbrecher nach einer gewissen 
Vorschrift wählen darf, und die nun die ganze 
Gesellschaft vorstellen, gegen die er also nichts 
einwenden kann. Aber zur Verurtheilung müssen 
sie alle einstimmig seyn, blose Mehrheit der 
Bei dieser 
Stimmen ist nicht zu gestatten. 
Gelegenheit lobt der Verf. die englische Einrich¬ 
tung mit den zwölf Geschwornen, (S. 139.) 
und rekapitulirt sodann seine Betrachtungen, in= 
dem er folgende Hauptsäze zum Grund gelegt 
wissen will. (S. 145.) 1. Moralische Gewisheit, 
bei jedem einzelnen Individuum betrachtet, muß 
nach dem Umfang der physischen Gewisheit abge¬ 
messen werden: sie ist die Gleichförmigkeit oder 
Uebereinstimmung dessen, was man uns versichert, 
mit 
Mm 4 
Staatsbibliothel 
Max-Planck-Institut für 
Berlin
	        
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