48 Erkenntnißformel — Exploratio mentis.
dringend nothwendig es war, ihm einen Vormund oder
Vertreter seiner Rechte zuzuordnen. That dies der Staat
nicht, erkannte er, auf höchst unglaubhafte, unerwiesene
Geständnisse hin, eine harte Strafe und wird der Ange¬
schuldigte, nach Abbüßung derselben, auf die reassumirte
Untersuchung für unschuldig erklärt, so ist der Staat auch
verbunden, den Schaden, den er selbst anrichtete, auf die
IX, 76.
vollständigste Art wieder gut zu machen.
2) Die Entschädigung wegen ungerechter Strafe beträgt,
nach Sächsischem Rechte — Sachsenbuße genannt — 40
IX, 95.
Gr. für jeden Tag der Haft und Strafzeit.
Erkenntnißformel.
Kann, wenn in dem Tenor eines früheren Erkennt¬
nisses das Verbrechen des Angeschuldigten nur ein gemei¬
ner und wiederholter Diebstahl genannt worden — den¬
noch in dem späteren Erkenntnisse die Strafe des, zweiten
gewaltsamen Diebstahls eintreten, weil nach den Grün¬
den der ersten Sentenz die damalige Strafe zum Theil
Gründe für
wegen gewaltsamen Diebstahls erfolgte? -
die Bejahung: I, 141; für die Verneinung: 1, 142.
Bergl. Absolutio ab instantia. Außer¬
ordentliche Strafe (B).
Erpressung. S. Concussion.
Excommunicatio.
Die Ausschließung eines Mitgliedes aus der Religions¬
gesellschaft, oder die verweigerte Wiederaufnahme desselben,
kann nicht strafrechtliche, sondern nur civilrechtliche Folgen
-425. insbesondere S. 415.
I, 377:
haben.
Exploratio mentis.
Dabei ist mit der außergerichtlichen Beobachtung des
Explorandi zu beginnen. Man muß suchen, ihn zu
verschiedenen Zeiten kennen zu lernen, das Gespräch mit
ihm auf möglichst verschiedene Gegenstände leiten, alle Per¬
sonen, die früher um ihn gewesen waren und von seinem
Seelenzustande Kenntniß haben können, vernehmen und
auch den gerichtlichen Arzt veranlassen, sich durch Gespräch
und Einsicht der Acten von seiner Individualität Kennt¬
niß zu verschaffen. Diese Handlungen sind aber nur vor¬
läufige, um den nöthigen Stoff und die gehörige Vorbe¬
reitung zur zweckmäßigen Anstellung der Explorations¬
hand=
Vorege
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin