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Einfalt — Entschädigung.
Einfalt. S. Geistes- und Gemüthskrankheiten.
Einsperrung, lebenswierige. S. Diebstahl, X.
Gefängnißstrafe.
Entdeckung der Mitschuldigen.
Der nach §. 58. des Crim.-Rechts zulässigen Milde¬
rung der Strafe gegen den, welcher unentdeckte Mitschul¬
dige anzeigt, steht der §. 73. nicht entgegen, indem da¬
durch nur die objective Strafbarkeit der Verbündeten be¬
stimmt, die subjective aber nicht ausgeschlossen wird. (P.
II, 82.
VII, 82.).
Entschädigung wegen ungerechter Strafe.
1) War der Angeklagte, welcher sich durch wahrheit¬
widrige Geständnisse Untersuchung und Bestrafung zugezo¬
gen hatte, zur Zeit der begonnenen Untersuchung geistig
und körperlich völlig ausgebildet, so darf er sich, nach dem
Grundsatz: Volenti non fit injuria, über die unglück¬
lichen Folgen derselben nicht beschweren. War er dagegen
zu jener Zeit körperlich so unausgebildet, daß er auch zu
den gewöhnlichsten Verrichtungen kein Geschick hatte und
allgemein als täppisch anerkannt wurde; litt er an Ver¬
standesschwäche, urtheilte er über gewöhnliche Dinge un¬
richtig, verwechselte er Ort und Zeit, stellte er das, was
er durch Andere ersahren, so dar, als ob er selbst es ge¬
hört und gesehen hätte, war er in allen Kenntnissen noch
sehr zurück: so mußte er auch als ganz unmündig ange¬
sehen und demgemäß behandelt werden. Seine Aussagen
konnten nur in sofern Berücksichtigung verdienen, als sie
durch andere Thatsachen unterstützt wurden, und auf seine
Selbstanklage konnte eine harte Strafe gar nicht gegrün¬
det werden. War er aber erweislich in einem Zustande,
wo er nicht selbstständig urtheilen, also auch nicht über
sich verfügen konnte, so wurde es höchst nothwendig, sei¬
ne Rechte vertreten zu lassen. Es mußte daher der Un¬
tersuchung, wenigstens jeder Zuerkennung von Strafe,
eine Prüfung seines körperlichen und Seelenzustandes vor¬
hergehen, und wenn dadurch erwiesen worden seyn würde,
daß seine Aussagen und Urtheile nur mit der größten
Vorsicht beachtet werden konnten, so würde, in sofern
die ganze Untersuchung dadurch nicht beendigt worden wä¬
re, doch als Resultat daraus hervorgegangen seyn, wie
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