Full text: Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege in den Preußischen Staaten mit Ausschluß der Rheinprovinzen (Rep. 1. Bd. 1/10. 1825-28 (1830))

XXI 
nicht rein criminalistischen Zeitschriften für Preußische 
Rechtspflege gezogenen, in das Criminalrecht einschla¬ 
genden Sätze den anschaulichsten Beweis. Natürlich 
konnte auch das Repertorium sich nur auf solche ap¬ 
proximative Vollständigkeit beschränken; diese zu errei¬ 
chen, mußten aber die eben erwaͤhnten Sätze in demsel= 
ben wiederum ihre Stelle finden, und damit ist auch 
der etwaige Vorwurf, daß die Zeitschrift — von der 
doch das Repertorium ein integrirender Bestandtheil seyn 
soll — sich selbst nachgedruckt habe, schon im Voraus 
genuͤgend beantwortet. 
Was dagegen die übrigen Aufsätze, Abhandlungen 
sowohl als Rechtsfälle, betrifft, so war ich bemüht, den 
wesentlichen Inhalt dessen, was sie zur Erläͤuterung des 
Preuß. Criminalrechts und Criminalprozes¬ 
ses darbieten, in möglichst kurzen und gedrängten Sätzen 
darzustellen. So weit dies dem Epitomator möglich 
that ich es meistens mit Beibehaltung der Construction, 
oft auch der eigenen Worte der Verfasser, daher auch 
der nicht selten ungleiche Styl; nur da, wo von Vie¬ 
len oder doch Mehreren dasselbe, obschon mit anderen 
Worten, gesagt ist, oder wo verschiedene Sätze sich zu 
einander ungefähr wie Prämisse und Folgerung verhiel¬ 
ten, verschmolz ich mehrere in Einen, so z. B. in dem 
Artikel 2. der Rubrik causa facinoris. Dagegen würde 
ich mit meiner oben ausgesprochenen Tendenz: ein Bild 
der Preuß. Crim.-Praxis zu geben, in offenbaren Wi¬ 
derspruch gerathen seyn, wenn ich mich ohne Ausnahme 
auf die bloße Darstellung des Resultats hätte beschränken 
wollen; vielmehr war die Ausnahme durch die in ünserer 
Zeit so viel und vielseitig besprochenen Fragen über außer= 
ordentliche Strafen, Freiheit und Unfreiheit, Zurechnung 
Voe 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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