Volltext : Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege in den Preußischen Staaten mit Ausschluß der Rheinprovinzen (Rep. 2. Bd. 11/13. 1829 (1830))

54

Richter  —  Schwangere.
Raub  an  dem  von  Erfurt  nach  Berlin  gehenden
Postwagen  verübt  worden.
XI,  1.237.
Raubmord.
Vortrag  auf  die  weitere  Vertheidigung  des,  des
Raubmordes  angeschuldigten  Abdeckers  I.  G.  Maltzahn.
XII,  160.
2)  Außerordentliche  Bestrafung  der  separirten  Korbmacher -
  X.,  wegen  angeschuldigter  Ermordung  zweier  Kinder, -
  anscheinend,  um  dadurch  die  Entdeckung  eines
gewaltsamen  Diebstahls  zu  verhindern.  XII,  349.
Staatsverbrechen.
Der  gegen  den  Herzoglich  Nassauischen  Hofgerichts¬Vicepräsidenten -
  Freiherrn  Harscher  von  Almendingen
geführte  Untersuchungsproceß,  wegen  frechen  und  unehrerbietigen -
  Tadels  der  Preußischen  Verfassung  und
Gesetzgebung,  so  wie  wegen  verläumderischer  und  beleidigender -
  Aeußerungen  über  den  Justiz-Minister  und
XII,  217.
die  Gerichtshöfe.
Todtschlag.
Todtschlag  verübt  durch  den  Fleischer  B.,  im  Zu¬XI, -
  400.
stande  der  Trunkenheit.
Todtschlag  durch  Joh.  Carl  Friedrich  Lohse  an  Joh.
XI,  186.
Probst.
Tödtung  aus  Fahrlässigkeit  durch  den  Jäger  Wilde.
XIII,  327.
Richter,  Heinrich.
Philosophische  Gründe  für  die  Rechtmäßigkeit  der  To¬XII, -
  405.
desstrafe.
Sachsenbuße.  (A,  137.)
Die  Befugniß,  Criminalkosten  nach  Befinden  dem  öffentlichen -
  Fonds  zur  Last  zu  legen,  kann  nicht  auf  die
Sachsenbuße  ausgedehnt,  vielmehr  muß  ein  diesfälliger
Anspruch  gegen  den  Verpflichteten  besonders  geltend  ge¬XII, -
  202.  ff.
macht  werden.
Schwangere.  Zurechnungsfähigkeit  derselben.
Obgleich  man  jugendlichen  Brandstiftern  in  jenen  Fällen, -
  wo  eine  hloß  kindische  Lust  am  Feuer  sie  zum  Verbrechen -
  verleitete,  einen,  vornehmlich  aus  ihrer  Jugend
hergeleiteten  Milderungsgrund  zu  statten  kommen  läßt,  so
erhellt  doch  von  selbst,  daß  schwangere  Weiber,  welche  an¬Voage -

Staatsbibliothel
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
eurc
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer