Full text: Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege in den Preußischen Staaten mit Ausschluß der Rheinprovinzen (Bd. 3 = H. 5/6 (1826))

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„des Gemüths befunden, welcher ihr Vermöͤgen 
„mit Freiheit und Ueberlegung zu handeln zer¬ 
„stört hat, 
ein Gutachten abzugeben. Wir genügen hiermit diesem 
Befehle und lassen zuerst eine Geschichtserzählung vor¬ 
angehen. 
Geschichtserzählung. 
Elisabeth Rohrbeck geborne Heinemann, ohngefähr 
45 Jahr alt, als sie das in Untersuchung stehende Ver¬ 
brechen beging, lutherischer Religion, war in der Kolonie 
Haßberge bei Osnabrück geboren. Bis in ihr 12tes 
Jahr, blieb sie bei den Eltern, darauf diente sie bei 
mehreren Herrschaften in ihrem Geburtsorte. Vor ohn¬ 
gefähr 20 Jahren lernte sie den Husar Rohrbeck vom 
Blücherschen Negiment kennen, welcher zu Haßberge in 
Cantonirung stand. Sie heirathete ihn; das Regiment 
marschirte in die Gegend von Frankfurt a. d. O., er nahm 
seine Entlassung und zog mit ihr nach Netzbruch, seinem 
Geburtsort. Hier lebten die beiden Eheleute fünf Jahre, 
dann zogen sie nach Marienwiese, wo die Schwester des 
Rohrbeck an einen Kolonisten Schmidt verheirathet war. 
Sieben Jahre vor der von der Rohrbeck verübten That. 
starb der Ehemann Rohrbeck, nachdem er 53 Jahr we= 
gen Lähmung im Bette gelegen. Sowohl in Netzbruch 
als in Marienwiese ernährten sich beide Eheleute, so lange 
nämlich der Mann noch gesund war, von Handarbeiten; 
während der Krankheit des Mannes aber mußte die Frau 
allein Mann und Kinder ernähren und wurde dadurch 
in einen kümmerlichen Zustand versetzt. Sie hatte 5 Kin= 
der gehabt; das eine Kind starb vor ohngefähr 15—16 
Jahren in Netzbruch, das andere vor ohngefahr 12 Jah¬ 
Volage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
u Berlin
	        
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