126
wenn sie mehr seyn sollen als ein todter Buchstabe. Die
Anstellung von Geistlichen hilft sehr wenig, wenn diese
nicht mit eigner apostolischer Selbstverläugnung ihr Le¬
ben in ihrem Berufe aufgehen lassen. Der einzige Weg,
auf dem etwas zur Verbesserung der Gefängnisse geschehen
könnte, wäre auch nur der, daß sich, wie in England
und Frankreich, Privatgesellschaften der Gefangenen an=
nähmen. Dann würde der Staat nur dahin zu sehen ha=
ben, daß nicht aus guter Meinung, wie mitunter in eng¬
lischen Gefängnissen von den dortigen Methodisten, des
Guten zu viel, oder etwas Verkehrtes geschähe. Die Strafe
darf nie den Charakter verlieren, daß sie ein Leiden des
Verbrechers für seine Schuld ist, und insofern ist es un=
streitig zu weit gegangen, wenn man den Verbrecher für
seine Arbeit bezahlt und ihm Gelegenheit giebt, ein kleines
Kapital zu ersparen. Eben so wenig dürfte die Sorge
für die Gefangenen ein Vehikel für die Ausbreitung par=
ticulärer Religionsschwärmereyen werden.
Zum Schluß dieser Betrachtung müssen wir noch
erwähnen, daß, da die Beschaffenheit des Gefängnisses
und die Gattung der Freiheitsberaubung die Strafen
dieser Art so bedeutend erschwert oder mildert, eine kurze
gesetzlich ausgesprochene Beschreibung der Strafanstalten,
deren weitere Ausführung den besondern Jnstruktionen
und Reglements überlassen werden könnte, so wie die
gesetzliche Feststellung der Klassification der verschiedenen
Arten der Freiheitsstrafen, eine Lücke der jetzigen Straf=
gesetzgebung ausfullen wuͤrden. - So ist namentlich der
Unterschied zwischen Festungsarrest und Festungsarbeit
zu groß, als daß die Wahl der einen oder andern Straf¬
art lediglich, wie ein spaͤteres Rescript") festsetzt, von der
*) S. bei v. Strombeck S. 4.
Staatsbibliothel
Max-Planck-Institut für
zu Berlin