Full text: Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege in den Preußischen Staaten mit Ausschluß der Rheinprovinzen (Bd. 16 = Jg. 1830, Bd. 3 = H. 31/32 (1830))

XXXIV. 
Wegschaffung der Leibesfrucht nach verheimlichter 
Niederkunft bei angezeigter Schwangerschaft. 
Zur Erläuterung des §. 955. Th. 2. Tit. 20. des A. L. R. und 
des Rescripts vom 3. Dezember 1819. 
Auf die von dem Land= und Stadtgericht zu Lenzen 
wider die unverehelichte Dorothea Wöhlert geführte Un= 
tersuchung, 
erkennet der Criminal-Senat des Königl. Kam¬ 
mergerichts nach Lage der Acten für Recht: 
daß 
Inculpatin, unverehelichte Catharine Dorothea 
Wöhlert, wegen Verheimlichung der Niederkunft, 
ordentlich mit vierjähriger Zuchthausarbeit 
zu bestrafen, die Kosten u. s. w. | | 
Von Rechts Wegen. 
Geschichtserzählung und Gründe. 
Der Schneider Neumann aus Milow, Vormund 
eines von der unverehelichten Dorothea Wöhlert außer= 
ehelich gezeugten Kindes, machte unterm 8. März d. J. 
bei den v. Winterfeldschen Gerichten über Wendisch 
Warnow die Anzeige, daß die Mutter seines Curanden 
abermals schwanger geworden und ihn im vorjährigen 
Vonage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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