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Weibe spricht er, die während dem Foltern kohlraben¬
schwarz im Gesichte geworden sey „nigrior apparebat in
vultu carbone extincio“ deren Augen schrecklich aus dem
Körper gleich jenen der Erwürgten, hervorgetreten seyen
„oculos extra caput valde tremendos more illorum quae
strangulantur emittens“ die aber vermittelst irgend eines
Spruchs nicht das Mindeste gefühlt habe u. s. f. Freilich
würde es mit den Richtern und ihrer Folter übel stehen
wenn die Gepeinigten alle hier geschöpfte reine Gewißheit
mit einem Verse eludiren könnten; zum Glücke aber gibt
es nach der Lehre des weisen Grillandus auch Gegen¬
Gebethe und Gegen=Sprüche — man darf sie nur dort
suchen, wenn man sie etwa bedürfen sollte — um alle die
Schmerzen und Peinen wieder ganz vollkommen herzustellen.
Aber wird man entgegnen, sind wir nicht über die Zeit
hinaus, wo solche Meinungen und Ansichten die Gerichte
leiteten; leben wir nicht in einem Jahrhunderte, welches -
Wir müssen bitten, nicht so stolz mit solch einer Be¬
hauptung zu thun, und hier uns gestatten abzubrechen.
Carpzov hat keinen geringen Theil seiner Theorieen
aus eben den großen Kriminalisten geschöpft, auf die wir
unsere Leser zurückgewiesen haben, und Carpzovs An¬
sehen ist immer noch vorherrschend genug in manchen
Gerichten, seine Autorität — wenn auch nicht ganz unmit¬
telbar die Stütze selbst der besten Kriminalisten neuerer
Zeit. *) — Sind doch diese Letzten selbst bei all ihrem offenen
*) So führt Lh. Martin in seinem Lehrbuche des Kriminal-Pro¬
zesses (Göttingen 1812) Qusstorp, Claproth und Andere zu
Begründung seiner Meinung häusig an, welche doch selbst wieder
auf Carpzov zurückgehen.
Archiv zweiter Band
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Voge
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Max-Planck-Institut für
Berlin
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