Volltext : Niederrheinisches Archiv für Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtspflege (Bd. 2 (1817))

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gen  und  Ruthenhieben,  in  der  humanen  Sprache  der  Zeit:  „körperliche -
  Züchtigungen"  genannt,  vollziehen;  so  können  wir  ihn  nicht
widerlegen,  da  wir  nur  über  die  Volksstämme  urtheilen  wollen,  die
wir  kennen.  Dort  ist  vielleicht  das  Leben  in  Büchern  und  in  der
Schrift  wirksam,  Menschenachtung  und  Menschenwerth  aber  noch  nicht
heimisch  geworden.  Gibt  es  ja  wohl  in  der  Weit  Gegenden,  wo
nur  der  Vertrag  und  das  Eigenthum  gesichert  sind,  die  der  Fürst
als  gültig  erkennen  will,  und  wo  der  Mensch  noch  mit  dem  Gute
als  Zubehör  verkauft  wird,  während  die  herrlichsten  Schriften  in  alle
Welt  ausgehen.  Dort  nimmt  man  vielleicht  gern  Grundsätze  an
in  der  Voraussetzung,  daß  Niemand  im  Ernste  sihre  Anwendung
fordern  werde;  so  wie  man  oft  im  Umgange  Jeden:  „mein  Bester"
und  sich  dessen  „unterthänigen  Diener"  nennt,  ohne  ihn  weder  für
gut,  noch  sich  zu  einer  Dienstleistung  verpflichtet  zu  halten.  So  deklamiren -
  in  einzelnen  Haushaltungen  Knaben  Sentenzen  aus  dem
Seneka,  Mädchen,  Gedichte  von  Novalis,  greifen  aber  dazwischen
zur  Kinderklapper,  und  die  Hausfrau  liest  in  Hippels  Buch  über
die  Ehe,  und  im  Weibe,  wie  es  seyn  soll,  während  die  Suppe  in
den  Töpfen  ungenießbar  wird.  Warum  sollte  im  Staatshaushalte
nicht  auch  Aehnliches  im  Großen  geschehen?  Aber  die  Völker  am
Rheine  erkennen  sich  wahrlich!  nicht  in  der  Schilderung  des  Rezensenten. -
  Es  versteht  sich,  daß  vom  Pöbel,  sey  es  vornehmer  oder
geringer  Pöbel,  nirgendwo  die  Rede  seyn  kann.  Unsre  Bürger
(denn  wir  haben  weder  eigentliche  Bauern  noch  Gutsherren,  die  auch
Menschenherren  sind),  sind  gar  nicht  so  gleichgültig  gegen  Verhandlungen, -
  woraus  ihnen  kund  wird,  weshalb  sie  so  und  nicht  anders
verwaltet,  gerichtet  und  besteuert  werden;  sie  wollen  recht  wohl  die
Gründe  der  Gesetze  und  Verordnungen  wissen,  und  denken  billigend
oder  tadelnd,  sprechen  auch  sehr  laut  darüber,  wenn  sie  auch  gleich
nicht  immer  ihre  Meinungen  drucken  lassen;  sie  haben  die  gewaltige
Ch  furcht  tgegen  Ministerial-Verfügungen  und  Kabinette  gar  nicht,
oge
Staatsbibliothel
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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