Full text: Niederrheinisches Archiv für Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtspflege (Bd. 2 (1817))

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öffertlich auf den mündlichen Vortrag der Parteien zu schlichten, 
zurück; da ohnehin alle andere Staatsverwaltungszweige geheim 
wären, so sey es auffallend, wenn man gerade in Prozessen die 
Oeffentlichkeit einführen wollte. 
Dieser Einwurf ist schon durch einen Aufsatz in den Rheinischen 
Blättern, Nro. 41, vom 13. März 1817, und ausführlicher in 
dem allgemeinen Rheinischen Intelligenzblatt vom 6. Mai 1817, 
Nro. 53, bei Beantwortung der Frage: Ob der Deutsche überall 
gegen Oeffentlichkeit gleichgültig sey? von verschiedenen ungenannten 
Verfassern hinreichend widerlegt worden. 
Auch hat Se. Maj. der König von Preußen durch seine Ver¬ 
ordnung vom 9. Februar 1817, §. 1, 4 und 5, in dem Groß= 
herzogthum Posen, welchem wenigstens die deutschen Volksstämme an 
freier Verfassung und Kultur nicht nachzustehen scheinen, und der 
Großherzog von Hessen=Darmstadt in seinen neuen Provinzen des 
linken Rheinufers die mündlich-öffentliche Rechtspflege in der vollen 
Ueberzeugung des Bedürfnisses derselben für diese Einwohner nach 
reiflicher Ueberlegung und genauer Untersuchung vorgeschrieben. 
Man glaubt noch hinzusetzen zu müssen, daß in Deutschland, so 
lang es als Staat besteht, nach dessen Reichsgeschichte, das Volk 
niemals in seiner Regierung untergegangen sey; daß vielmehr die 
Beschreibung des Tacitus, die Kapitularien der Karolinger, wie 
dieses besonders in der ganz klassischen Geschichte des römischen Rechts 
im Mittelalter von Herrn Staatsrath von Savigny umständlich aus¬ 
geführt ist, und die bis auf den unseligen Napoleonischen Rheinbund 
in den mehrsten Ländern Deutschlands bestandenen Landstände den 
Antheil des Volks an den Staatsangelegenheiten zu allen Zeiten 
bezeugen; daß selbst die bisher nach der glorreichen Befreiung und 
längst ersehnten politischen Wiedergebuct von Deutschland erschienenen 
Flugschriften von Juristen und Nicht-Juristen, die Wärme, womit 
an dem hohen Bundesverein zu Frankfurt und an der hohen König 
Voge 
Staatsbibliothel 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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