der neuesten criminalistischen Schriften.
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der krit. Zeitschrift für ausländ. Rechtswissensch. u. Gesetz¬
gebung II. Bd. S. 353). Ueber das Wesen der com-
politio, die in den altdeutschen Gesetzen vorkommt, hätte
mehr gesagt und die Thätigkeit der Kirche, die alten Ansich=
ten über Rache umzuwandeln, angeführt werden sollen;
der Kirche verdanken wir die reineren criminalistischen An¬
sichten (Jarcke Strafrecht l. S. 20). Das Fortwirken
der alten Ansicht von der Familienverbindung und des Frie¬
densvertrags, sich aussprechend in der Verweisung des Ver=
brechers und der Pflicht einer gewissen Zahl von Verwand=
ten mit ihm zu fliehen, hätte geschildert werden sollen (die
besten Notizen in Calon de prisco servorum in pa-
tria jure pag. 146). Der in Bezug auf die Ansicht von
den Todesstrafen wichtige Grundsatz der alten leges, daß
die Todesstrafe mit Geld abgelöst werden konnte (leg.
Sal.XIX. C. LIII.) hätte entwickelt werden müssen. —
Eine treue Uebersicht der strafrechtlichen Bestimmungen in
den Capitularien liefert der Verf. S. 55—71. Bei der
Schilderung des zweiten Zeitraums (vom Abgang der Ca=
rolinger bis zur Abfassung der C. C. C.) verweilt der Verf.
wieder S. 74 bei der Angabe der historischen Notizen über
die alten Rechtsbücher, z. B. Sachsen= und Schwabenspie=
gel, und spricht nur kurz (S. 80) von den Statuten der
Städte, giebt dann (S. 81) als Hindernisse einer guten
Strafrechtspflege der damaligen Zeit an die Sittenlosigkeit
der Zeit, die Unwissenheit der damaligen Richter, die An¬
sicht, daß der Richter blos als Rächer des Beleidigten
handle, die Asyle und das Faustrecht. — Bei der Dar¬
stellung der sirafrechtlichen Ansichten des Mittelalters hät¬
ten wohl noch andere Punkte zur Sprache gebracht werden
sollen. Die Umwandlung der alten Ansichten ist insbeson¬
dere am meisten in den Städten sichtbar; in den Städten
nämlich, wo die ganze Bürgerschaft als eine Rechtsge¬
nossenschaft und gleichsam als eine Familie erschien,
mußte die Blutrache am ersten verschwinden; das nahe
Zusammenleben der Bürger im engen Kreise mochte die
Verbrechen vermehrt, aber auch die Einsicht begründet
haben, daß man durch sirengere Strafgesetze entgegenwir=
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