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XVII.
ersu
V
ch
einer
Theorie des psychischen
Berichtigung der
Zwanges.
Von
Herrn Hofrath und Professor Dr. Bauer
zu Göttingen.
§. 1.
Einleitung.
Aus den Streitigkeiten über Strafrechtstheorieen sind
zwar für die Aufhellung und Berichtigung der Grund¬
begriffe und Grundsätze des Criminalrechts sehr wohl¬
thätige Folgen hervorgegangen. Je größer indessen der
Einfluß der verschiedenen Theorieen auf die Gesetz=
gebung, die Wissenschaft und die Justizpflege ist, desto
mehr muß man es bedauern, daß über die Grundleh¬
ren des peinlichen Rechts noch jetzt eine so wesentliche
Verschiedenheit der Meinungen herrscht, und desto
wünschenswerther erscheint eine Vereinigung der An¬
sichten über diesen wichtigen Gegenstand. Ein Versuch,
etwas zur Berichtigung der Grundansichten und zur
Beförderung dieser Vereinigung beizutragen, bedarf
daher wohl keiner weiteren Rechtfertigung.
Zu den Quellen jener großen Verschiedenheit der
Meinungen ist vorzüglich auch der Mangel einer klaren
Vorlage
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