Die Psychologie in ihren Hauptanwendungen auf
die Rechtspflege, nach den allgemeinen Ge¬
sichtspuncten der Gesetzgebung, oder die so¬
genannte gerichtliche Arzneywissenschaft nach
von Johann
ihrem psychologischen Theil;
Halle, bey
Christoph Hoffbauer.
Schimmelpfennig und Compagnie, 1808. 8.
(Preis 1 Rthlr. 16 Gr.)
Dies so eben erschienene Buch hat für den practischen
Rechtsgelehrten ein besonderes Interesse — nicht nur
für den Criminalistischen, sondern auch für den
Civilistischen Practiker. Eine kurze Anzeige des In¬
halts (von der Ausführung des Gegenstandes braucht bey
dem bekannten Scharfsinn des Verfassers nicht gesprochen
zu werden) und ein paar hinzugefuͤgte Bemerkungen wer¬
den dies Urtheil hinlänglich bewähren.
In dem ersten Theile dieses Buchs ist von den Krank¬
heiten der Seele, in so fern sie rechtlich in Betrachtung
kommen, überhaupt gehandelt. Der zweyte Theil liefert
für den Richter und Arzt eine Anleitung zur Ausmitte¬
lung dieser Krankheiten oder Zustaͤnde, und zwar 1) der
Krankheiten des Verstandes, als: Blödsinn, Dummheit rc.
2) des Wahnsinns (der in einem fortwährenden Mißver=
verhältnisse zwischen der Einbildungskraft und den Sinnen
Staatsbibliot
Max-Planck-Institut für