Full text: Materialien zur Geschichte, Literatur, Beurtheilung, Erklärung und Anwendung des Code Napoléon, hauptsächlich zum Gebrauch der praktischen Rechtsgelehrten in Deutschland (St. 2 (1808))

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veyrier alle gemeine und gewöhnliche Anzei¬ 
gen, worauf sonst Schwängerungsklagen begründet 
wurden. 
Es ist falsch, daß Tronchets Aeußerung bei 
Art. 762 blos von der mit Ehebruch oder Jncest con= 
currirenden Entführung zu verstehen sei. Ich habe 
selbige oben in der Note abdrucken lassen. Er sagt ja 
ausdrücklich: es ließen sich mehrere Fälle denken, in 
welchen man die Voraussetzung, welche man bei der 
Entführung angenommen, (nämlich daß der Beischlaf 
wirklich geschehen,) gleichfalls annehmen könne. Er 
sagt also nicht: wenn Entführung mit Ehebruch und 
Incest concurrirt, so soll u. s. w. — Denn das 
verstand sich schon von selbst. 
Daß ich bei der Anwendung des Code Napoléon 
auf das Königreich Westphalen, und den bei dieser 
Anwendung gemachten Unterschied zwischen Schwän= 
gerungen, welche vor dem ersten Januar d. J. und 
nach demselben vorgefallen sind, bei dem erstern nicht 
an einen Contract zwischen Schwängerer und Ge= 
schwängerter auf den Grund eines Hurenprivilegiums 
gedacht habe, liegt wohl in meiner Erörterung klar zu 
Tage. Aber es ist doch wohl nicht zu läugnen, daß 
Rechte selbst, die einmal begründet waren, durch den 
Code Napoléon unangetastet bleiben. Darum habe 
ich auch sorgfältig zwischen diesen Rechten selbst und 
dem gerichtlichen Verfahren bei Ausführung derselben 
unterschieden. 
e p t tt 
90 1820 1640 1320 
29 20 
6.0 a 3.0 a 20. 
20 5. 
o0 500 
a 1ob 
0172 6182 608 
24 01 
Materialien 
zur 
Geschichte, Literatur, Beurtheilung, 
Erklärung und Anwendung 
des 
CODE NAPOLÉON, 
hauptsächlich 
zum Gebrauch der praktischen Rechtsgelehrten 
in Deutschland. 
Vom 
Professor Dabelow 
in Halle. 
Zweites Stück. 
Halle 
bei Hemmerde und Schwetschke. 
1808. 
86.0 185. 
5.0 1 85. 
3.0 a-1 
b7.0 b-9.0 b-6.0
	        
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