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unausbleiblicher
exemplarischer Strafe angesehen | |
werden sollen.
Georg Mathias v. Sachs= | |
Kaiserl. Kammergerichts Protonotarius
Consilii pleni mppr.
Gemeiner Bescheid
vom 17. Jänner 1783.
Die Producta sollen fordersamst, gegen die Gebüͤhr
a 4 kr. p. Bogen, von der K. G. Kanzley collationirt,
und nur durch den Pedellen in der Audienz dem
Procurator zugestellt werden.
Es ist bekannt, was für Vorstellungen von dieses
Kaiserl. Kammergerichts Kanzley letztverflossenen
Jahrs wegen der ihr von denen Kammergerichts=
Procuratoren und Parteyen in mehrfälfigem Be=
trachte zum Theil ganz entzogenen, zum Theil nicht
vollständig erlegten und unrichtig eingegangenen
Kanzleytax=Sportulen bey dem Pleno Camerali
unter beygelegten Besoldungs=Rückstands der Kanz=
leypersonen von etlichen und dreyßig tausend Rthlr.
kammergerichtl. Währung neuerlich übergeben, und
wie darauf die Sach von Seiten des Kammerge=
richts zur gütlichen Vereinbarung zwischen ihr der
Känzley, und ihnen den Procuratoren verwiesen
worden, doch die hinwieder des Endes geschehene
Versuche ohne den angehofften Erfolg geblieben
seyen.
Nachdem nun gedachte dieses Kaiserl. Kammer=
gerichts Kanzley im Verfolg sothaner Absicht mit=
Klst überreichter noch weiterer Supplication erklä=
ret,
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin