Full text: Reichskammergerichtliche Miscellen (Bd. 1, H. 4 (1805))

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unausbleiblicher 
exemplarischer Strafe angesehen | | 
werden sollen. 
Georg Mathias v. Sachs= | | 
Kaiserl. Kammergerichts Protonotarius 
Consilii pleni mppr. 
Gemeiner Bescheid 
vom 17. Jänner 1783. 
Die Producta sollen fordersamst, gegen die Gebüͤhr 
a 4 kr. p. Bogen, von der K. G. Kanzley collationirt, 
und nur durch den Pedellen in der Audienz dem 
Procurator zugestellt werden. 
Es ist bekannt, was für Vorstellungen von dieses 
Kaiserl. Kammergerichts Kanzley letztverflossenen 
Jahrs wegen der ihr von denen Kammergerichts= 
Procuratoren und Parteyen in mehrfälfigem Be= 
trachte zum Theil ganz entzogenen, zum Theil nicht 
vollständig erlegten und unrichtig eingegangenen 
Kanzleytax=Sportulen bey dem Pleno Camerali 
unter beygelegten Besoldungs=Rückstands der Kanz= 
leypersonen von etlichen und dreyßig tausend Rthlr. 
kammergerichtl. Währung neuerlich übergeben, und 
wie darauf die Sach von Seiten des Kammerge= 
richts zur gütlichen Vereinbarung zwischen ihr der 
Känzley, und ihnen den Procuratoren verwiesen 
worden, doch die hinwieder des Endes geschehene 
Versuche ohne den angehofften Erfolg geblieben 
seyen. 
Nachdem nun gedachte dieses Kaiserl. Kammer= 
gerichts Kanzley im Verfolg sothaner Absicht mit= 
Klst überreichter noch weiterer Supplication erklä= 
ret, 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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