Full text: Reichskammergerichtliche Miscellen (Bd. 1, H. 4 (1805))

)0 ( 
361 
XXVIII. 
Fortgesetzte Sammlung der gemeinen Bescheide. 
Gemeiner Bescheid 
vom 13. December 1782. 
Die Vorschrift des gemeinen Bescheides vom 26. 
Jänner 1718. wird wiederholt. 
Demnach bisher mißfälligst wahrgenommen wor= 
den, welchergestalt verschiedene dieses Kaiserlichen 
Kammergerichts Procuratores denen so oft wieder= 
holten Verordnungen, besonders dem den 26. Ja= 
nuar 1717. eröffneten gemeinen Bescheide, nicht al= 
lein bey öffentlichen Audienzen unnöthige, mehr¬ 
malen hitzige und weitläufige, anzuhören beschwer¬ 
liche Recesse abhalten, sondern auch sowohl sie selbst 
zum Theil, auch mehrentheils ihre Schreiber mit 
allerhand unanständigen Gebährden, lautem Schwä= 
tzen, und ungeziemendem Lachen, dem Respecte die= 
ses höchsten Gerichtes in der Audienz sehr zuwider 
leben; Als ist, mit Wiederholung obgedachten den 
26. Januar 1718. publicirten gemeinen Bescheides 
hiemit nochmalen die gemessenst ernstliche Verord= 
nung, daß sämmtliche Procuratores und ihre Schrei¬ 
ber, besonders diejenige, welche sich solcher re= 
spectsvergessenen Uebertretung bewußt sind, sich de= 
ren fürohin gänzlich enthalten, auch respective 
ihre Schreiber davon abhalten sollen, mit der Ver= 
warnung, daß die Uebertreter, welche, jedesmal 
zu annotiren, dem Pedellen anbefohlen wird, mit 
un¬ 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer