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XXVIII.
Fortgesetzte Sammlung der gemeinen Bescheide.
Gemeiner Bescheid
vom 13. December 1782.
Die Vorschrift des gemeinen Bescheides vom 26.
Jänner 1718. wird wiederholt.
Demnach bisher mißfälligst wahrgenommen wor=
den, welchergestalt verschiedene dieses Kaiserlichen
Kammergerichts Procuratores denen so oft wieder=
holten Verordnungen, besonders dem den 26. Ja=
nuar 1717. eröffneten gemeinen Bescheide, nicht al=
lein bey öffentlichen Audienzen unnöthige, mehr¬
malen hitzige und weitläufige, anzuhören beschwer¬
liche Recesse abhalten, sondern auch sowohl sie selbst
zum Theil, auch mehrentheils ihre Schreiber mit
allerhand unanständigen Gebährden, lautem Schwä=
tzen, und ungeziemendem Lachen, dem Respecte die=
ses höchsten Gerichtes in der Audienz sehr zuwider
leben; Als ist, mit Wiederholung obgedachten den
26. Januar 1718. publicirten gemeinen Bescheides
hiemit nochmalen die gemessenst ernstliche Verord=
nung, daß sämmtliche Procuratores und ihre Schrei¬
ber, besonders diejenige, welche sich solcher re=
spectsvergessenen Uebertretung bewußt sind, sich de=
ren fürohin gänzlich enthalten, auch respective
ihre Schreiber davon abhalten sollen, mit der Ver=
warnung, daß die Uebertreter, welche, jedesmal
zu annotiren, dem Pedellen anbefohlen wird, mit
un¬
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zu Berlin