Full text: Juristische Miscellen besonders das preußische Recht betreffend (St. 2 (1804))

er einem heftigen Sturme zu, der das Schiff in der 
Nacht überfallen und bei welchem der Spiegel desselben 
durch die Gewalt des Wassers zerschlagen worden, so daß 
letzteres in dem Schiffe überhand genommen und dasselbe 
zum Sinken gebracht habe. Inkulpat und seine Mann¬ 
schaft, die aus dem Steuermann, einem Matrosen und 
noch einem Jungen bestand, retteten sich auf einem Boot 
und legten vor dem Justizamt Rügenwalde eidliche Ver¬ 
klarung ab. Inkulpat gesteht ein, daß ihn der Kaufmann 
Schön aufgefordert habe, auf seine Ladung Stückgüter 
von hier nach Riga anzulegen. Nachdem er diesem Auf¬ 
trage zufolge etwas Gut geladen gehabt, habe ihm Schön 
auch entdeckt, daß er selbst Ballen bei ihm verladen wür¬ 
de. Als er diese bereits in seinem Schiffe gehabt, habe 
ihm Schön den Vorschlag gemacht, sie über Bord zu 
werfen, weil es mit dem Inhalt derselben nicht ganz rich¬ 
tig sey. Was aber darin enthalten gewesen, sey ihm un¬ 
bekannt geblieben, und er wisse es auch jetzt noch nicht. 
Auf diesen Vorschlag habe er anfänglich erwiedert, daß 
er dies nicht thun würde. Da aber Schön geantwortet: 
es sey nun schon nicht anders, er müßte es thun, 
so habe Inkulpat still geschwiegen. Er sey auch noch 
nicht entschlossen gewesen, ob er gar diesen Vorschlag 
würde ausgeführt haben oder nicht, und ehe er zu einem 
bestimmten Entschlusse habe kommen können, habe er das 
Unglück gehabt, das Schiff ohne sein Verschulden und 
Zuthun zu verlieren. Schön habe ihm für das Ueberbord¬ 
werfen nichts versprochen und er habe auch nichts erhal¬ 
ten. Wenn er das Unglück nicht gehabt und den Vor¬ 
schlag des Schön ausgeführt hätte; so würde er vielleicht 
bei der dann nothwendigen Verklarung gesagt haben, daß 
er bei dem Ungewitter auf den Strand gerathen sey, und 
Volage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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