Full text: Juristische Miscellen besonders das preußische Recht betreffend (St. 2 (1804))

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Schiffsrhederei abgegeben. 
Mit dem Kaufmann Bohn 
besaß er gemeinschaftlich ein Schiff Carolina, welches 
von dem Schiffer Bauer geführt wurde und verschiedene 
glückliche Reisen machte. 
Die ihn beschuldigte Theilnahme an der von dem 
Keibel und Schafft verübten Betrügerei leugnet Inkulpat 
gänzlich. Er behauptet, daß er zu einer Reise von Stet¬ 
tin nach Riga 5 Ballen Tücher, die von dem Kaufmann 
Bock in Breslau committirt worden, in dem Schiffe ver¬ 
laden habe. Zu dieser Verladung will er dadurch bewo¬ 
gen worden seyn, weil er aus verschiedenen an andere 
Kaufleute gerichteten Briefen ersehen habe, daß dieser Ar¬ 
tikel in Riga gut verdiene. Das Tuch hat Inkulpat in 
Amsterdam versichern lassen. Von den nähern Umständen 
des Sinkens des Schiffs will er nichts wissen; seines 
Wissens sollen die von ihm verladenen Tuchballen wirklich 
Tuch enthalten haben. Auch ist ihm der versicherte Werth 
desselben von den Assüradeurs erstattet worden. Seine 
heimliche Entfernung von Stettin sucht Inkulpat damit 
zu rechtfertigen, daß er der Captur habe entgehen wollen, 
die seinen kaufmännischen Credit und seine bürgerliche 
Existenz gestört haben würde. Er habe nehmlich von meh¬ 
rern erfahren, daß in den Briefen, welche von Lübeck 
nach Stettin geschickt worden, unter andern die Worte 
vorkämen: 
„wenn nur der Schön nicht ausplaudert." 
Er habe daher befürchtet, daß man ihn als einen Theil¬ 
nehmer des Vergehens der Gebrüdere Robrahn zur ge¬ 
fänglichen Haft ziehen werde.. In der Folge führte er 
noch an, er habe befürchtet, daß verschiedene von ihm 
ausgestellte und auf den Kanfmann Brandt in Hamburg 
gezogene Wechsel mit Protest zurückkommen würden, und 
auch diese Besorgniß sey ein Grund seines Fortgehens ge¬ 
e 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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