Full text: Annalen der Gesetzgebung, Rechtsgelehrsamkeit und Rechtspflege in den kurhessischen Landen (Bd. 2 = H. 5-8 (1814))

Vermischte Nachrichten. 
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Appellations Gerichts gewählt zu werden, und 
gleich dem Verf. in den drückenden Zustand zu¬ 
gerathen, den man nicht lieb gewinnen und 
doch nicht los werden konnte. Als sich die 
Rettung verzog, auf die Er stets hoffte, legte 
Er sich mit solchem Fifer aufdas Studium der neuen 
Gesetzgebung, dass Er darin in kurzer Zeit sich 
grose Kenntnisse erwarb und dem Verfasser oft 
Rathgeber ward; welches noch der Fall am 
Vorabend seines Todes war, da Er das Buch 
und das Fach in seiner Büchersammlung, wo es 
sich. befand, bezeichnete in dem Er die ge- 
wünschte Auskunft finden würde, und sie würck¬ 
lich fand. Er erlebte die Morgenröthe eines bes- 
seren Tages nicht, indem Er nach einer kur- 
zen Brust-Krankheit, (die Er durch Dienstei- 
fer verschlimmert hatte, indem Er schon krank, 
einer öffentlichen Gerichtssitzung beiwohnte) 
am 18ten Dec. 1812 in die Ewigkeit gieng. Man 
erkannte bei seinem Leben nicht überall was 
man an dem vortrefflichen, als Mensch, Ge- 
schäftsmann und Gelehrten gleich schätzbaren 
Manne hatte, und man verkannte den anspruch- 
losen Mann gänzlich, wenn man ihn nach sei¬ 
nem Tode durch Standreden und eine pomphafte 
Leichenbegleitung zu ehren dachte. Sit illi ter¬ 
ra levis! 
2. Johann Heinrich v. Motz. 
Seine Lebens und Familien-Geschichte findet 
man in der Striederschen Gelehrten Geschichte, 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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