Rechtliche Erkenntnisse.
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solche nicht von ihr, sondern von dem Amt
dictirt worden waren. Hierzu kam noch,
dass der Beweis, welcher das Eingangs er-
wähnte RegierungsErkenntniss vom 15ten
October 1796 motivirt hatte, auf Rügen,
welche dem Amt zur Untersuchung ange-
zeigt waren, gar nicht gerichtet war, und
dass die Gemeinde in dem vorliegenden Fal-
le um Ansetzung einer herrschaftlichen Strafe
selbst gebeten hatte; das Tribunal ertheilt dess-
halb ein absolutorisches Erkenntniss.
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Peinliche Rechtsfälle.
Vertheidigung des pto homicidii in In¬
quisition geratenen Conrad Anacker. Vom
Herrn Regierungs -Procurator und
Syndicus Merckel zu Cassel (a).
§ 1.
Nie noch ergriff ich mit so tiefaufgeregten
Em¬
(a) Der Erfolg war, dass dem Jnquisiten der er¬
littene Arrest als Strafe angerechnet würde.
Wer übrigens auch nicht dem Defensor, in
der behaupteten gäntzlichen Straflosigkeit des
facti, beystimmen kann, wird jedoch die Ver-
theidigungsSchrift, wegen der gefalligen und
blühenden SchreibArt, in welcher solche ab¬
A. d. H.
gefasst ist, gern lesen.
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Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin