Full text: Annalen der Gesetzgebung, Rechtsgelehrsamkeit und Rechtspflege in den kurhessischen Landen (Bd. 2 = H. 5-8 (1814))

Rechtliche Erkenntnisse. 
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solche nicht von ihr, sondern von dem Amt 
dictirt worden waren. Hierzu kam noch, 
dass der Beweis, welcher das Eingangs er- 
wähnte RegierungsErkenntniss vom 15ten 
October 1796 motivirt hatte, auf Rügen, 
welche dem Amt zur Untersuchung ange- 
zeigt waren, gar nicht gerichtet war, und 
dass die Gemeinde in dem vorliegenden Fal- 
le um Ansetzung einer herrschaftlichen Strafe 
selbst gebeten hatte; das Tribunal ertheilt dess- 
halb ein absolutorisches Erkenntniss. 
**X.*1K 
Peinliche Rechtsfälle. 
Vertheidigung des pto homicidii in In¬ 
quisition geratenen Conrad Anacker. Vom 
Herrn Regierungs -Procurator und 
Syndicus Merckel zu Cassel (a). 
§ 1. 
Nie noch ergriff ich mit so tiefaufgeregten 
Em¬ 
(a) Der Erfolg war, dass dem Jnquisiten der er¬ 
littene Arrest als Strafe angerechnet würde. 
Wer übrigens auch nicht dem Defensor, in 
der behaupteten gäntzlichen Straflosigkeit des 
facti, beystimmen kann, wird jedoch die Ver- 
theidigungsSchrift, wegen der gefalligen und 
blühenden SchreibArt, in welcher solche ab¬ 
A. d. H. 
gefasst ist, gern lesen. 
e 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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