Rechtliche Erkenntnisse.
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Der Beklagte wendete sich aber an das
Tribunal und dieses legte dem Beitrit der
Mutter zu dem Verkaut (a) effectum retro¬
tractivum bey, wollte auch der Curandin
des Kl. da diese zur Zeit des Verkaufs, noch
nicht in vtero gewesen, kein NäherRecht
zugestehen, und bestatigte mithin den Amts-
bescheid.
Von der Verbindlichkeit einer Gemein¬
de zu WaldverbesserungsDiensten und
deren Verjährung.
welche
Als die Gemeinde Bettenhausen
gnädigster Herrschaft ungemessene Dienste
zu leisten schuldig ist, zu Anlegung eines
Eichelgartens zu Dienst geheisen wurde; klag-
te Sie gegen Procuratorem fisci, und stellte
vor; dass Sie durch häufige Einquartirungen
und andere Dienste mehr als andere Dorf-
schaften belastet, von Walddiensten aber seit
unvordenklicher Zeit befreyt sey, mit Bitte:
Sie bey dieser Freyheit zu schützen. Der
Beklagte bezog sich dagegen auf der kla¬
genden Gemeinde ungemessene Dienstpflicht,
und auf die Verbindlichkeit jeder Gemein-
de, zu Erhaltung eines Waldes, aus dem
Sie Holtz, oder andere Vortheile erhalte, die
nötigen Dienste zu leisten, und da derglei¬
chen
a) sec. l. 56. ff. de judic. 1. 60. de reg. jur.
& 1. ult. C. ad St. Macedon.
Siebentes Heft.
Votage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin