Full text: Annalen der Gesetzgebung, Rechtsgelehrsamkeit und Rechtspflege in den kurhessischen Landen (Bd. 2 = H. 5-8 (1814))

Höchste Resolationen. 
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laucht abgefasst seyn müssen, und in der An¬ 
rede stetshin kein anderer Titel als: Eu. 
Kurfürstliche Durchlaucht, gebraucht werden 
darf; auch der Kurprinz und die übrige 
Prinzen des Hauses, nach wie vor: Ew. Hoch- 
fürstliche Durchlaucht benannt werden. 
Im Französischen heisst die Adresse: 
A jon Altesse Serenissime Electorale 
und die Anrede: 
Votre Altesse Serenissime Electorale. 
Vt. Lennep. 
2. 
Extraet Geheimen Raths-Protocolls d. d. 
Wilhelmshöhe den 2ten Septbr. 1804. 
Die bey eintretender Dienstunfähigkeit 
eines Beamten zu thuende Anzeige 
10 betreffend. 
Resolut. Da der Umfang und die Wichtig¬ 
keit der den Justizbeamten obliegenden Dienst- 
geschäfte eine ununterbrochene Thätigkeit 
erfordern, und deren schnelle und pflicht 
mässige Besorgung auf das Wohl der Unter- 
terthanen den wesentlichsten Einfluss hat; so 
wird es sämmtlichen Regierungen zur Pflicht 
gemacht, in jedem Falle, wo ein untergebe¬ 
ner Beamter seinem Dienste Alters, oder son- 
stiger Umstände halber, nicht mehr gehö¬ 
rig vorstehen kann, und pro emerito zu er- 
klären ist, davon sofort Anzeige zu thun, 
damit selbiger in Ruhestand gesetzt, und die 
Stel- 
Voage 
Staatsbiblioth 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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