Landes - Ordnungen.
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mens-Unterschrift und beygedruckten Kur-
fürstlichen geheimen Siegels.
So geschehen
Cassel den 19ten April 1805.
WiLHELM KURFüRST.
(L.S.)
Vt. v. Waitz.
12.
Verordnung vom 14ten May 1805, den
Retract Ritterschaftlicher Güter betr.
Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm
der Erste, des heiligen Römischen Reichs
Kurfürst &c. Fügen hiermit zu wissen, Da
durch den bisher uneingeschränkt gestatteten
Verkauf der adelich freyen Allodialgüther
an Personen vom bürgerlichen und Bauern¬
stande die Besorgniss entstehet, dass der Adel
nach und nach eines grossen Theils seines
Grundeigenthums verlustig wird, dem Staa¬
te aber daran gelegen ist, dass die Freygü-
ther dem Stande, von welchem sie ursprung
lich herrühren, auch möglichst erhalten wer¬
den: So finden Wir Uns bewogen, der Lan-
des - Ritterschaft in dergleichen Veräusserungs
fallen einen 1ojährigen Retract gnädigst zu
verwilligen, wobey sich jedoch von selbst
verstehet, dass ausser Erstattung der Kauf-
summe auch die erweislichen Meliorationen
vergütet werden müssen.
Wir
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