Landes - Ordnungen.
fürstlichen geheimen Siegels.
Cassel, den
1ten August 1804.
(L.S.
WILHELM KURFURST
Vt. Baumbach.
Regierungs - Ausschreiben vom Isten
Oct. 1804, wegen Abzugs von den in
das Darmstädtische gehenden
Erbschaften.
Unsern &c.
Nachdem durch eine landgräflich Hessen
Darmstädtische Verordnung vom 11ten Aug.
1797. bestimmt worden ist, dass diejenigen,
welche ihr Vermögen oder Erbschaften aus
dem Lande exportiren, fünf Procent davon,
als Beytrag zu den Kriegslasten, entrichten
sollen; so ist höchsten Orts in Ansehung de¬
rer hiesigen Unterthanen, welche in die
Hessen - Darmstädtischen Lande ziehen, und
der Erbschaften, die dahin verabfolgt wer-
den, eine gleiche Abgabe, jure retorsionis.
zum Besten der Gemeinds-aerariorum, beschlos¬
sen worden, und sollen die Beamten in vor-
kommenden Fällen wegen der einzunehmen-
den Gelder das Nöthige wahren.
Wir befehlen Euch daher dieses Aus-
schreiben in Eurem Amtsbezirke zur allge¬
In dessen
meinen Wissenschaft zu bringen.
Versehung bleiben Wir Euch gnädig und
gün¬
Vorage
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zu Berlin