Full text: Annalen der Gesetzgebung, Rechtsgelehrsamkeit und Rechtspflege in den kurhessischen Landen (Bd. 2 = H. 5-8 (1814))

Landes - Ordnungen. 
fürstlichen geheimen Siegels. 
Cassel, den 
1ten August 1804. 
(L.S. 
WILHELM KURFURST 
Vt. Baumbach. 
Regierungs - Ausschreiben vom Isten 
Oct. 1804, wegen Abzugs von den in 
das Darmstädtische gehenden 
Erbschaften. 
Unsern &c. 
Nachdem durch eine landgräflich Hessen 
Darmstädtische Verordnung vom 11ten Aug. 
1797. bestimmt worden ist, dass diejenigen, 
welche ihr Vermögen oder Erbschaften aus 
dem Lande exportiren, fünf Procent davon, 
als Beytrag zu den Kriegslasten, entrichten 
sollen; so ist höchsten Orts in Ansehung de¬ 
rer hiesigen Unterthanen, welche in die 
Hessen - Darmstädtischen Lande ziehen, und 
der Erbschaften, die dahin verabfolgt wer- 
den, eine gleiche Abgabe, jure retorsionis. 
zum Besten der Gemeinds-aerariorum, beschlos¬ 
sen worden, und sollen die Beamten in vor- 
kommenden Fällen wegen der einzunehmen- 
den Gelder das Nöthige wahren. 
Wir befehlen Euch daher dieses Aus- 
schreiben in Eurem Amtsbezirke zur allge¬ 
In dessen 
meinen Wissenschaft zu bringen. 
Versehung bleiben Wir Euch gnädig und 
gün¬ 
Vorage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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