Full text: Annalen der Gesetzgebung, Rechtsgelehrsamkeit und Rechtspflege in den kurhessischen Landen (Bd. 2 = H. 5-8 (1814))

Abhandlungen. 
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„Denn selbst die Beobachtung der mosai¬ 
schen Eheverbote kann dem Gewissen 
jedes einzelnen anheim gestellt werden, 
da die Reception der einzige Grund ih- 
rer Gesetzkraft ist. 
Dass 10) die mosaische Eheverbote in An- 
sehung der Bestrafungen, der Natur und dem 
Geiste der Strafgesetze nicht angemessen sind, 
erkennen alle neuere, auch die mehresten 
ältere Kriminalisten, daher Steinigung und 
Verbrennung niemals erkannt, sondern nur 
gelindere Strafen angewendet werden: 
Quistorp Grundsätze des peinlichen Rechts. 
§. 506. (a) Meister, principia juris crimi¬ 
nalis (edit. 3.) §. 288. 
Grolman, Kriminalwissenschaft §. 553. 
Feuerbach Kriminalrecht §. 461. (2te Ausg.) 
nennt den Incest daher Policeyverbre- 
chen. Siehe auch meine Abhandlung über 
die Reformation der peinlichen Gesetze, 
nebst Bemerkungen über Verbrechen 
und Strafen. (Münster 1784.) 
Ferner 11) hat selbst Luther in einem Falle 
wo der Vater seine leibliche Tochter gehei- 
ratet hatte, das Verhältniss aber blos der 
Mutter bekannt war, angerathen, die Ehe 
bestehen zu lassen. Siehe Michaelis a. a. O. 
und Luthers Tischreden. 
In Fällen wo keine Todesstrafe ange- 
drohet ist, wird Dispensation zugelassen. 
Schott Eherecht §. 125. 133. 
Flei¬ 
Voge 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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