Full text: Annalen der Gesetzgebung, Rechtsgelehrsamkeit und Rechtspflege in den kurhessischen Landen (Bd. 2 = H. 5-8 (1814))

Abhandlungen 
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Facultät zu Marburg (n. 1.) (a) auch und 
als dieses nicht beyfällig war, das weitere 
(n. 2.) ein, mit dessen Beyfügung Er sein 
Dispensatiosgesuch wiederholte. Es blieb in- 
dessen bey der abschlägigen Resolution und 
der Gewinn, welchen Supplicant davon hat- 
te, bestand darinnen, dass das Consistorium 
den höchsten Befehl erhielt, ihn von der 
angeblich übernommenen eidlichen Verpflich¬ 
tung zu absolviren. 
Ich lasse nun diese Gutachten selbst fol¬ 
gen. 
Rechtliches Gutachten. 
..4 4.— 
Geschichtserzählung. 
Maria Elisabeth Bönnigs wird von einem ge¬ 
wissen Mengen geschwängert, und bringt¬ 
eine, noch jetzt lebende, natürliche Toch- 
ter, Namens Anne Christiane, zur Welt. 
Sie verheiratet sich darauf vor unge 
fähr 15 Jahren, mit Christoph Sondermeier 
geht aber mit demselben, weil sie wegen ei- 
nes, von jener Entbindung herrührenden, 
Lei- 
(2) Von diesem machte Er keinen Gebrauch und 
habe ich solches der Gefalligkeit seines Con¬ 
sulenten des Hrn Auditeur und Reg. Procu- 
rator Süs zu danken. 
A. d. H. 
Sechstes Heft. 
Vorage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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