Full text: Annalen der Gesetzgebung, Rechtsgelehrsamkeit und Rechtspflege in den kurhessischen Landen (Bd. 2 = H. 5-8 (1814))

Landes-Ordnungen. 
Consistorial-Ausschreiben vom 25ten Mart. 
1803 wegen des Schulunterrichts über das 
Laster des Diebstahls. 
Unsern &. 
Di auf höchsten Befehl Sr. Hochfürstlichen 
Durchlaucht Unfers gnädigsten Landesherrn zu 
Verhütung der Garten-Feld- und andrer Dieb- 
stähle der Schulunterricht dergestalt verbessert 
werden soll, wie die hierbeygehende Darstel- 
lung des Lasters des Diebstahls, uud die An- 
leitung für Schullehrer, wie sie jene zweck- 
mässig gebrauchen können, mit mehrerem er- 
geben; so habt ihr an diese solche abzugeben 
und darauf zu sehen, dass hiernach ein besserer 
Unterricht der Jugend geschehen möge. 
In 
dessen Versehung lind Euch gunstig und freund- 
lich geneigt. Cassel den 25ten März 1803. 
Fürstl. Hefsisches Consistorium 
daselbst. 
Die mehrere Bogen betragende Beylagen hat man 
zur Ersparung des Raums zurückgelassen. 
6. 
Bekanntmachung der von dem Durchlauch- 
tigsten Kurfürsten Wilbelm I. angenom¬ 
menen Kurwürde, vom 15ten May 1803. 
Nachdem, bey den letzteren Reichs-Friedens- 
Unterhandlungen, unter andern, auf das Alter 
des Hessischen Fürsten-Hauses, so wie auf die 
von dessen Durchlauchtigsten Regenten- auch 
neu¬ 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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