Landes-Ordnungen.
Consistorial-Ausschreiben vom 25ten Mart.
1803 wegen des Schulunterrichts über das
Laster des Diebstahls.
Unsern &.
Di auf höchsten Befehl Sr. Hochfürstlichen
Durchlaucht Unfers gnädigsten Landesherrn zu
Verhütung der Garten-Feld- und andrer Dieb-
stähle der Schulunterricht dergestalt verbessert
werden soll, wie die hierbeygehende Darstel-
lung des Lasters des Diebstahls, uud die An-
leitung für Schullehrer, wie sie jene zweck-
mässig gebrauchen können, mit mehrerem er-
geben; so habt ihr an diese solche abzugeben
und darauf zu sehen, dass hiernach ein besserer
Unterricht der Jugend geschehen möge.
In
dessen Versehung lind Euch gunstig und freund-
lich geneigt. Cassel den 25ten März 1803.
Fürstl. Hefsisches Consistorium
daselbst.
Die mehrere Bogen betragende Beylagen hat man
zur Ersparung des Raums zurückgelassen.
6.
Bekanntmachung der von dem Durchlauch-
tigsten Kurfürsten Wilbelm I. angenom¬
menen Kurwürde, vom 15ten May 1803.
Nachdem, bey den letzteren Reichs-Friedens-
Unterhandlungen, unter andern, auf das Alter
des Hessischen Fürsten-Hauses, so wie auf die
von dessen Durchlauchtigsten Regenten- auch
neu¬
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