Full text: Annalen der Gesetzgebung, Rechtsgelehrsamkeit und Rechtspflege in den kurhessischen Landen (Bd. 2 = H. 5-8 (1814))

Peinliche Rechtsfälle. 
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weiter nöthige zu verfügen. Cassel den 12ten 
April. 1799. 
Wilhelm. 
Vt. Weitz E. 
H. J. zu S. wird des Kindermords beschuldigt. 
RechtlichesGutachten in Inquisitions¬ 
Sachen wider H. J. zu S. pto. incul- 
pati infanticidii. 
Als uns, Decano, Doctoribus und Professori¬ 
bus der Juristen-Facultät auf Hochfürstl. Hess. 
Universität Giesen von etc, zwey Fascikel Un- 
tersuchungsActen gegen die des Kindermords 
verdächtige H. J. von S. zugesendet und über 
die Frage was nun gegen die inquisitin selbst 
und in Ansehung der Kosten zu erkennen? un- 
sere Rechtsbelehrung begehrt worden, diesem 
nach halten wir nach fleissiger Durchlesung der 
Acten und collegialisch gepflogener Beratung, 
für Recht: 
Am 5ten November 1802. macht der Schult 
heiss J. zu S. die Anzeige bey dem Amte da¬ 
selbst, dass man an diesem Tage den, in eine 
blaue Schürtze eingewickelten Körper eines tod¬ 
ten Kindes, in der Mühlbach gefunden habe. 
Auch erklärt derselbe an dem nämlichen Tage 
Zu Protocoll, dass seine einzige Tochter H. 
als Mutter des gefundenen Kindes darum ver- 
dächtig seye, weil dieselbe schon lange in dem 
Verdachte der Schwangerschaft gewesen, auch 
der Amtsphysikus S. dieselbe für schwanger 
erklärt habe. 
Er setzt indessen zu, dass sei¬ 
ne 
Vorlage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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