Peinliche Rechtsfälle.
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weiter nöthige zu verfügen. Cassel den 12ten
April. 1799.
Wilhelm.
Vt. Weitz E.
H. J. zu S. wird des Kindermords beschuldigt.
RechtlichesGutachten in Inquisitions¬
Sachen wider H. J. zu S. pto. incul-
pati infanticidii.
Als uns, Decano, Doctoribus und Professori¬
bus der Juristen-Facultät auf Hochfürstl. Hess.
Universität Giesen von etc, zwey Fascikel Un-
tersuchungsActen gegen die des Kindermords
verdächtige H. J. von S. zugesendet und über
die Frage was nun gegen die inquisitin selbst
und in Ansehung der Kosten zu erkennen? un-
sere Rechtsbelehrung begehrt worden, diesem
nach halten wir nach fleissiger Durchlesung der
Acten und collegialisch gepflogener Beratung,
für Recht:
Am 5ten November 1802. macht der Schult
heiss J. zu S. die Anzeige bey dem Amte da¬
selbst, dass man an diesem Tage den, in eine
blaue Schürtze eingewickelten Körper eines tod¬
ten Kindes, in der Mühlbach gefunden habe.
Auch erklärt derselbe an dem nämlichen Tage
Zu Protocoll, dass seine einzige Tochter H.
als Mutter des gefundenen Kindes darum ver-
dächtig seye, weil dieselbe schon lange in dem
Verdachte der Schwangerschaft gewesen, auch
der Amtsphysikus S. dieselbe für schwanger
erklärt habe.
Er setzt indessen zu, dass sei¬
ne
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zu Berlin