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von Zeit und Raum, oder der Jdee der
Rechtsverfassung, des sogenannten Natur¬
rechts und stellt hierauf das postive Recht in
seinem Keime und mit allen Mängeln eines
Rechtsorganismus einer uncultivirten Nation
(oder des Rechts in seiner ursprünglichen Ab¬
hängigkeit von Zeitverhältnissen u. s. w. Na¬
tionaleultur u. s. w.) dar.
Der zweite Band wird eine (aus einem
höhern Standpunkte als dem gewöhnlichen
entworfne) Darstellung der allmähligen Aus¬
bildung desjenigen Rechts enthalten, dessen
Bruchstücke noch heutiges Tags als gemeines
Recht in Deutschland gelten (dessen Kenntniß
also für das gründliche Studium des heutigen
Rechts unentbehrlich ist.)
Der dritte Band wird eine Darstellung
der Verwandlung des schon sehr, aber nur
einseitig und ungleichförmig, ausgebildeten
Rechts, unter den Händen von Richtern, Ad=
vokaten, Gesetzcompilatoren und Verstümmlern
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