Full text: Bibliothek für die peinliche Rechtswissenschaft und Gesetzkunde (Th. 3 = St. 1 (1804))

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von Zeit und Raum, oder der Jdee der 
Rechtsverfassung, des sogenannten Natur¬ 
rechts und stellt hierauf das postive Recht in 
seinem Keime und mit allen Mängeln eines 
Rechtsorganismus einer uncultivirten Nation 
(oder des Rechts in seiner ursprünglichen Ab¬ 
hängigkeit von Zeitverhältnissen u. s. w. Na¬ 
tionaleultur u. s. w.) dar. 
Der zweite Band wird eine (aus einem 
höhern Standpunkte als dem gewöhnlichen 
entworfne) Darstellung der allmähligen Aus¬ 
bildung desjenigen Rechts enthalten, dessen 
Bruchstücke noch heutiges Tags als gemeines 
Recht in Deutschland gelten (dessen Kenntniß 
also für das gründliche Studium des heutigen 
Rechts unentbehrlich ist.) 
Der dritte Band wird eine Darstellung 
der Verwandlung des schon sehr, aber nur 
einseitig und ungleichförmig, ausgebildeten 
Rechts, unter den Händen von Richtern, Ad= 
vokaten, Gesetzcompilatoren und Verstümmlern 
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Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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