Full text: Staats-Archiv (Bd. 14 = H. 53/56 (1805))

IV. Ueber die Ansprüche der Domicellaren. 
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stiefmütterlich begabte Menschen es jedem Dank wissen soll¬ 
ten für Winke, durch deren Befolgung ähnlichen fürchter¬ 
lichen Sterbescenen des Hrn. v. Fabris (der — Gott gebe 
das letzte unglückliche Opfer seiner Art war!) vorgebeugt 
werden kann. Möge sein versöhnter Geist in der Verklä¬ 
rung nicht Rache, sondern Erleuchtung und Milde von dem 
Allmächtigen erflehen! 
F. C. Freiherr v. Wambold, 
Domdechant zu Worms. 
IV. 
Welche Rechte stehen den Domicellaren der seculari¬ 
sirten Domkapitel zu? 
§. 1. 
Diejenigen Geschäftsmänner, welche das undankbar | | 
Geschäft auf sich haben, die Sustentations- und Pensions¬ 
summen für die nach dem Reichsdeputationsreceß zu versor¬ 
gende Personen zu reguliren, werden es alle bezeugen kön¬ 
nen, daß ihnen dabei Niemand mehr zur Last falle, als die 
Herrn Geistlichen. *) 
So gerecht die Absicht einer hohen Reichsdeputation 
war, daß auch diesen ihr nothdürftiger**) Unterhalt 
ausgeworfen werden solle: so sind sie damit doch so wenig 
zufrieden, daß ihre Bemühungen vielmehr unausgesetzt da¬ 
*) Möchte sich doch aber auch ein Jeder, der mit diesem Geschäf¬ 
te zu thun hat, nur auf kurze Zeit in die Stelle der Herrn 
Geistlichen versetzen können! 
H. 
**) Bloß nothdürftig? 
Votege 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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