IV. Ueber die Ansprüche der Domicellaren.
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stiefmütterlich begabte Menschen es jedem Dank wissen soll¬
ten für Winke, durch deren Befolgung ähnlichen fürchter¬
lichen Sterbescenen des Hrn. v. Fabris (der — Gott gebe
das letzte unglückliche Opfer seiner Art war!) vorgebeugt
werden kann. Möge sein versöhnter Geist in der Verklä¬
rung nicht Rache, sondern Erleuchtung und Milde von dem
Allmächtigen erflehen!
F. C. Freiherr v. Wambold,
Domdechant zu Worms.
IV.
Welche Rechte stehen den Domicellaren der seculari¬
sirten Domkapitel zu?
§. 1.
Diejenigen Geschäftsmänner, welche das undankbar | |
Geschäft auf sich haben, die Sustentations- und Pensions¬
summen für die nach dem Reichsdeputationsreceß zu versor¬
gende Personen zu reguliren, werden es alle bezeugen kön¬
nen, daß ihnen dabei Niemand mehr zur Last falle, als die
Herrn Geistlichen. *)
So gerecht die Absicht einer hohen Reichsdeputation
war, daß auch diesen ihr nothdürftiger**) Unterhalt
ausgeworfen werden solle: so sind sie damit doch so wenig
zufrieden, daß ihre Bemühungen vielmehr unausgesetzt da¬
*) Möchte sich doch aber auch ein Jeder, der mit diesem Geschäf¬
te zu thun hat, nur auf kurze Zeit in die Stelle der Herrn
Geistlichen versetzen können!
H.
**) Bloß nothdürftig?
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