III. Baiern gegen Oesterreich.
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sische Armee Corps und Transporte das Fortkommen durch ganz
ausgezehrte und ausgeplünderte Gegenden unmöglich gemacht.
Wir sind daher nicht nur aus Landesväterlicher Sorgfalt
für Unsere liebe und getreue Unterthanen, sondern auch zugleich
aus Rücksicht auf die Beförderung des Kriegsdienstes Sr. Maj.
des Kaisers der Franzosen, Unsers erhabenen Alliirten, drin=
gend veranlaßt, allen jenen Gewaltthaten und Ausschwei=
fungen endlich mit Nachdruck zu begegnen. Zu diesem Zwecke
befehlen Wir allen Unsern Ober= und Staatsbeamten hierdurch
gnädigst, in allen ihren Amts= und zugehörigen Orten, solche
Anstalten zu treffen, daß diejenige französische Militär= und
Commissariats Jndividuen, welche sich Excesse von der obge=
dachten Art erlauben, und dadurch sich jeder Nachsicht und des
französischen Namens unwürdig — so wie geradezu gegen die
höchste Absichten und Befehle ihres Kaisers ungehorsam betra=
gen, ohne alle Rückfrage in Arrest gebracht werden, um sol=
che unter genauer Angabe ihres Vergehens an ihre vorgesetzte
Behörde zur verdienten exemplarischen Bestrafung überliefern
zu können, wozu die sich etwa in der Nähe befindenden Ab=
theilungen Unserer Truppen ausdrücklich angewiesen sind, auf
Requisition hülfreiche Hand zu leisten.
Gegeben
Hieran geschiehet Unser gnädigster Wille.
Stuttgart den 1ten November 1805.
Ex Speciali Decreto Sermi Electoris.
IV.
Von den höchsten Interessen des Teutschen Reiches,
mit besonderer Rücksicht auf den Einfluß, welchen
Baiern gegenwärtig auf jene behauptet. Heil¬
bronn, 1806.
Die über dem Leben des Einzelnen oft das Verhängniß
Voage
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zu Berlin