Staats Archiv. IX. 56.
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1) Den in dortiger Provinz vorhandenen Besitzern
adlicher Güter die betreffende Landesherrl. Vorschrift und
Verordnung in Ansehung der von ihnen künftig zutragen¬
den sowohl Gala- als Interims-Uniform nebst Zubehör
bekannt zu machen, und ihnen dabey zu erkennen zu geben,
daß sie, um darunter eine desto genauere Kenntniß von der
Form und Einrichtung solcher Uniform zu erlangen, sich
bey dem dazu angewiesenen Schneider Keilpflug und
den englischen Knopf-Fabrikanten Gebrüdere Pösch all¬
hier eine Probe-Uniform nebst Knöpfe können machen und
kommen lassen.
2) Ferner ist die bey dieser Gelegenheit ergangene Lan¬
desherrliche Vorschrift:
daß statt dieser für die Zukunft bestimmten Uniformen,
alle jezt bestehende Landräthl., Ständische, Landschaftt.
Creditwesen und dergl. Uniformen alle insgesamt künftig
cessiren, für die Landschaftl. und dergl. Officianten aber, die
in verschiedenen Provinzen auch schon Uniform getragen ha¬
ben, insofern sie nicht Besitzer adlicher Güter sind, Seitens
Unsers General=Directorii
den Uniformen der leztern ähnliche Unifermen mit an¬
gemessenem Unterschiede in Vorschlag gebracht werden
sollen.
) Endlich ist auch den Ständischen Interessenten be¬
kannt zu machen, daß, wo Uniformen bisher schon einge¬
führt gewesen, es einem Jeden verstattet sey, die alte Uni¬
form aufzutragen/ übrigens aber müsse die bestimmte neue
Uniform durchgehends eingeführt und keine andere getragen
werden. Von den deshalb erlassenen Verfügungen und er¬
folgten Erklärungen erwarten wir Bericht, auch Vorschläge,
wie die Uniform für die sub Nr. 2. benannte Officianten
am schicklichsten einzurichten seyn mögte. Sind rc. Berlin
den 23sten Novbr. 1802.
Auf Se. K. M. a. Sp. Befehl |
v. Struensee. v. Schrötter.
Volage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin