Full text: Staats-Archiv (Bd. 9 = H. 33/36 (1802))

Staats Archiv. IX. 56. 
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1) Den in dortiger Provinz vorhandenen Besitzern 
adlicher Güter die betreffende Landesherrl. Vorschrift und 
Verordnung in Ansehung der von ihnen künftig zutragen¬ 
den sowohl Gala- als Interims-Uniform nebst Zubehör 
bekannt zu machen, und ihnen dabey zu erkennen zu geben, 
daß sie, um darunter eine desto genauere Kenntniß von der 
Form und Einrichtung solcher Uniform zu erlangen, sich 
bey dem dazu angewiesenen Schneider Keilpflug und 
den englischen Knopf-Fabrikanten Gebrüdere Pösch all¬ 
hier eine Probe-Uniform nebst Knöpfe können machen und 
kommen lassen. 
2) Ferner ist die bey dieser Gelegenheit ergangene Lan¬ 
desherrliche Vorschrift: 
daß statt dieser für die Zukunft bestimmten Uniformen, 
alle jezt bestehende Landräthl., Ständische, Landschaftt. 
Creditwesen und dergl. Uniformen alle insgesamt künftig 
cessiren, für die Landschaftl. und dergl. Officianten aber, die 
in verschiedenen Provinzen auch schon Uniform getragen ha¬ 
ben, insofern sie nicht Besitzer adlicher Güter sind, Seitens 
Unsers General=Directorii 
den Uniformen der leztern ähnliche Unifermen mit an¬ 
gemessenem Unterschiede in Vorschlag gebracht werden 
sollen. 
) Endlich ist auch den Ständischen Interessenten be¬ 
kannt zu machen, daß, wo Uniformen bisher schon einge¬ 
führt gewesen, es einem Jeden verstattet sey, die alte Uni¬ 
form aufzutragen/ übrigens aber müsse die bestimmte neue 
Uniform durchgehends eingeführt und keine andere getragen 
werden. Von den deshalb erlassenen Verfügungen und er¬ 
folgten Erklärungen erwarten wir Bericht, auch Vorschläge, 
wie die Uniform für die sub Nr. 2. benannte Officianten 
am schicklichsten einzurichten seyn mögte. Sind rc. Berlin 
den 23sten Novbr. 1802. 
Auf Se. K. M. a. Sp. Befehl | 
v. Struensee. v. Schrötter. 
Volage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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